BRIEF
Schulprogramm

Inhalt

1. Situationsbeschreibung der HRS Kirchdorf
2. Leitbilder
3. Beschwerdekonzept
 3.1. Vorbemerkung
 3.2. Schülerinnen und Schüler
 3.3. Eltern
 3.4. Lehrkräfte
 3.5. Sonstige Beschwerden
4. Entwicklungsziele
 4.1. Unterrichtsentwicklung
 4.2. Erziehungsarbeit
 4.3. Schulleben
 4.4. Personalentwicklung
 4.5. Schulentwicklung
5. Fortbildungskonzept
 5.1. Vorbemerkungen
 5.2. Ziele
 5.3. Fortbildungsplan
 5.4. Bedarfsermittlung
 5.5. Angebotsermittlung
 5.6. Veranstaltungen
 5.7. Spielregeln
 5.8. Multiplikation
 5.9. Fortbildungsbericht
  Formular Fortbildungsplan
  Feedbackbogen

6. Ganztagskonzept
 6.1. Anspruch
 6.2. Zeitlicher Ablauf
 6.3. Regeln
 6.4. Budgetierung
7. Vertretungskonzept
 7.1. Situationsbeschreibung
 7.2. Grundsätze
 7.3. Regelungen
8. Umgang mit Plus- und Minusstunden
9. Medienkonzept
10. Konzept zur Profilierung der HS
11. Konzept zum Umgang mit Unpünktlichkeit, Absentismus und Beurlaubungen
12. Konzept Suchtprävention
13. Förderkonzept
14. Beratung an der HRS Kirchdorf

 

1. Situationsbeschreibung der HRS Kirchdorf

Die Haupt- und Realschule Kirchdorf liegt in der Samtgemeinde Kirchdorf in einem ländlich strukturierten Raum.
Die Besonderheit dieses Schulstandortes liegt in der Geschichte des Standortes, denn die Haupt- und Realschule ist aus zwei Schulen gewachsen. Nach der Reform und der damit zusammenhängenden Abschaffung der Orientierungsstufe entstand aus einer Orientierungsstufe in Kirchdorf und einer Hauptschule in Varrel die Haupt- und Realschule Kirchdorf mit zwei Standorten. Momentan teilen sich die Klassen wie folgt auf: Die Klassen 5-7 besuchen den Standort in Kirchdorf, ab Klasse 8 besuchen die Schüler den Standort Varrel. Die Haupt- und Realschule Kirchdorf bietet außerdem ein Ganztagsangebot an, dieses findet in Varrel statt.
Momentan besuchen über 300 Schülerinnen und Schüler die Schule, 25 Lehrerinnen und Lehrer arbeiten an beiden Standorten, darüber hinaus kann die Schule auf zwei Verwaltungskräfte und zwei Hausmeister zurückgreifen, diese sind jedoch auch für die Grundschulen in Varrel, Kirchdorf, Bahrenborstel und Barenburg sowie für das Rathaus zuständig. Zusätzlich arbeiten an der HRS Kirchdorf noch außerschulische Mitarbeiter im Ganztagsbereich. Die Schülerinnen und Schüler kommen aus dem gesamten Gebiet der Samtgemeinde Kirchdorf mit den Mitgliedsgemeinden Bahrenborstel, Barenburg, Freistatt, Kirchdorf, Varrel und Wehrbleck.
Die Kolleginnen und Kollegen haben während ihrer Arbeit festgestellt, dass sich auch im ländlichen Raum das gesellschaftliche Umfeld der Schülerinnen und Schüler im Laufe der Jahre geändert hat. Folgende Aspekte werden die Arbeit in der HRS Kirchdorf künftig prägen:
Die traditionelle Familienstruktur hat sich verändert, viele Kinder wachsen nur noch mit einem Elternteil und/oder geschwisterlos auf.
Die Erziehungsaufgaben können deshalb häufig nicht mehr in dem Umfang wahrgenommen werden, wie es wichtig wäre.
In vielen Familien wird die Existenzgrundlage von beiden Elternteilen gewährleistet, so dass auch hier die Zeit für eine intensive Betreuung und Begleitung der Kinder fehlt.
Durch die neuen Medien und das enorme Angebot im Konsumbereich hat sich das Freizeitverhalten vieler Schülerinnen und Schüler verändert – es wird eher konsumiert statt selbst bestimmend die Freizeit zu gestalten.
Die Anforderungen der Arbeitswelt haben sich erhöht, viele Jugendliche können diesem Druck nicht mehr standhalten und die Angst vor Versagen und Arbeitslosigkeit erhöht sich. Die Bereitschaft zur Flexibilität bei der Lehrstellensuche ist oft nicht vorhanden. Das Denken in klassischen Männer- und Frauenberufen ist noch stark ausgeprägt.
Die Bereitschaft zum Konsum von legalen und illegalen Drogen ist gestiegen.
Das Recht des Stärkeren wird in der Öffentlichkeit immer mehr als Mittel der Konfliktlösung akzeptiert.
Die Haupt- und Realschule Kirchdorf muss auf diese Herausforderungen reagieren, wir wollen uns nicht nur über das Vermitteln des reinen Fachwissen definieren, sondern die Schülerinnen und Schüler auf die Arbeitswelt und auf ein soziales Miteinander vorbereiten.
Diese Ansätze sollen sich im Schulprogramm wiederfinden, wir begegnen schon jetzt diesen Herausforderungen mit unseren positiven Ressourcen:

  • - das engagierte Kollegium und alle anderen Mitarbeiter
  • - die gute Zusammenarbeit zwischen Schulleitung und Kollegium
  • - die Ausstattung in den Schulstandorten besonders in den Bereichen der Turnhallen und der Küche
      sowie dem Musikraum
  • - das äußere Erscheinungsbild der Schule
  • - die Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen und dem Schulelternrat
  • - die Bücherei in Kirchdorf
  • - das umfangreiche Ganztagsangebot
  • - die Suchtprävention
  • - die Berufsorientierung
  • - die positive Grundstimmung im Schulalltag.
     

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2. Leitbilder der HRS Kirchdorf

Wir wollen in einer friedlichen Gemeinschaft leben, die geprägt ist von Toleranz, Respekt, Mitbestimmung, Kritikfähigkeit, Herzlichkeit und Offenheit.

Wir bieten allen, die an unserer Schule lernen und arbeiten, Hilfe an und unterstützen in jeder Hinsicht die Schwächeren.

  • Wir vermitteln unseren Schülerinnen und Schülern eine Vielfalt an Methoden, sodass sie in der Lage sind, selbstständig zu lernen, im Team zu arbeiten und Entscheidungen zu fällen.
  • Wir schaffen ein Gleichgewicht zwischen theoretischem und praktischem Lernen, Lehren und Arbeiten.
  • Wir setzen uns dafür ein, dass unsere Schülerinnen und Schüler zielorientiert arbeiten und berufsorientiert ausgebildet werden.
  • Wir versuchen unsere Erwartungen den Schülerinnen und Schülern transparent zu machen.
  • Wir erziehen unsere Schülerinnen und Schüler zu verantwortungsbewussten, mündigen und demokratischen Bürgerinnen und Bürgern.
  • Wir sensibilisieren unsere Schülerinnen und Schüler für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Welt.

 

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3. Beschwerdekonzept der HRS Kirchdorf

3.1. Vorbemerkung

Grundsätzlich nehmen wir Beschwerden ernst und gehen Problemen auf den Grund. Beschwerden sollten keine Abrechnung mit den Betroffenen sein, sondern Chancen der Zusammenarbeit eröffnen. Dabei sollten nicht sofort Lösungen erwartet werden, sondern ein Bearbeitungszeitraum festgelegt werden. Konflikte werden dort bearbeitet, wo sie auftreten und die nächste Ebene wird erst dann eingeschaltet, wenn die direkt Beteiligten ihre Klärungsversuche dokumentiert weitergegeben haben.

3.2. Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler bringen ihre Beschwerden über Mitschüler/innen in der Regel bei ihrem/ihrer Klassenlehrer/in vor. Dieser entscheidet, ob das Problem sofort gelöst werden muss, gegebenenfalls unter Einbeziehung einer weiteren betroffenen Lehrkraft, des Sozialpädagogen oder der Schulleitung, oder ob es später (z.B. in der nächsten Pause, beim Wochenrückblick) bearbeitet werden kann. Gibt es schwierige Situationen in der Pause, ist erster Ansprechpartner die aufsichtführende Lehrkraft, in deren Ermessen die weiteren Schritte liegen:

sofortige Klärung

  • Einbeziehen der / des Klassenlehrers/in
    Einbeziehen der Schulleitung.

Sollten sich Schülerinnen und Schüler über Lehrkräfte oder sonstige Mitarbeiter beschweren wollen, ist der Sozialpädagoge und/ oder der Vertrauenslehrer sowie die Klassenleitung Ansprechpartner. Zunächst sollten aber die Schülerinnen und Schüler versuchen, eine direkte Klärung mit der Lehrkraft anzustreben.

3.3. Eltern

Die erste Instanz von Elternbeschwerden über Lehrkräfte ist grundsätzlich die betroffene Lehrkraft. Sollten sich Eltern zuerst an die Schulleitung wenden, wird diese sie an die zuständige Lehrkraft verweisen. Wenn Eltern oder die betroffene Lehrkraft nicht bereit sind, das Gespräch alleine zu führen, können weitere Lehrkräfte, Elternvertreter oder auch der Sozialpädagoge hinzugezogen werden. Sollte das Gespräch zu keinem Ergebnis führen, wird die Schulleitung einbezogen. Beschwerden der Eltern über die Schulleitung sind zunächst ebenfalls mit der Schulleitung selbst zu klären. Erfolgt dann keine Einigung richtet man sich an das zuständige Dezernat der Landesschulbehörde.

3.4. Lehrkräfte

Beschwerden von Lehrkräften über Eltern sind zunächst an die betroffenen Eltern zu richten. Sollte dies zu keinem Ergebnis führen, wird die Schulleitung eingeschaltet. Wenn Beschwerden von Lehrkräften über Kolleginnen und Kollegen nicht auf direktem Weg gelöst werden können, wird zunächst der Personalrat und danach die Schulleitung einbezogen. Beschwerden gegen die Schulleitung sind in einem Gespräch mit dieser zu artikulieren, gegebenfalls kann der Personalrat einbezogen werden. Ist keine Lösung zu erzielen, wird der zuständige Dezernent eingeschaltet.

3.5. Sonstige Beschwerden
(Hausmeister, Reinigungskräfte, Schulsekretärin, Sozialpädagoge, Busfahrer)

In der Regel werden Beschwerden von oben genannten Personengruppen über Schüler oder Lehrkräfte direkt an die Schulleitung herangetragen. Diese bemüht sich um Vermittlung eines Gesprächs zwischen den betroffenen Personen, bzw. ergreift die erforderlichen Maßnahmen und klärt den Sachverhalt.

Beschwerden über die oben genannten Personengruppen sollten zunächst auf direktem Wege mit den betroffenen Personen geklärt werden. In der Praxis werden auch solche Beschwerden in der Regel an die Schulleitung herangetragen. Diese klärt den Sachverhalt und leitet erforderliche Maßnahmen ein.

Ist ein Konflikt auf diesem Weg zunächst nicht zu klären, wird der Schulträger bzw. der Landkreis als Träger der Schülerbeförderung hinzugezogen.

 

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4. Entwicklungsziele der HRS Kirchdorf

4.1. Unterrichtsentwicklung

Wir erziehen unsere Schülerinnen und Schüler zu selbstständig und selbstorganisiert

handelnden Menschen und haben den Anspruch unsere Erwartungen Lehrern, Eltern und Schülerinnen und Schülern gegenüber transparent zu gestalten.

Dies erreichen wir, indem wir

bis zum Beginn des Schuljahres 2009/2010 ein Methodenkonzept
(„Lernen lernen“) entwickelt und umgesetzt haben,

  • bis zum Beginn des Schuljahres 2008/2009 ein WPK-Konzept entwickelt und umgesetzt haben.

4.2. Erziehungsarbeit

Ein menschlicher Umgang, der geprägt ist von Toleranz, Respekt, Mitbestimmung, Kritikfähigkeit, Herzlichkeit und Offenheit bestimmt unser Schulleben.

Wir erziehen unsere Schülerinnen und Schüler zu mündigen und demokratischen Bürgerinnen und Bürgern und sensibilisieren sie für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Welt.

Dies erreichen wir, indem wir

die Elternarbeit intensivieren

    • den Eltern wird die Möglichkeit geboten, ab Sommer 2008 zweimal pro Halbjahr an einem Informationsaustausch im Rahmen eines Elternabends teilzunehmen,
    • ab Sommer 2008 bietet jede Lehrkraft eine monatliche Elternsprechstunde an.
  • eine Sozialpädagogin / einen Sozialpädagogen in die tägliche Erziehungsarbeit einbinden
    • Unterstützung des Klassenlehrers zur Konfliktbewältigung im erzieherischen Bereich
    • ist Ansprechpartner/in für Gewaltprävention
    • bereitet Schülerinnen und Schüler auf die Anforderungen in der Arbeitswelt vor (Sozialkompetenz)
  • versuchen, die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt zu fördern
  • die Schülerinnen und Schüler stärker in die Gestaltung des Schullebens einbeziehen.

4.3. Schulleben

Wir binden die Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie externe Partner in die Gestaltung des Schullebens mit ein, um einen höheren Grad der Identifikation mit unserer Schule zu erreichen und das Verantwortungsbewusstsein der Schülerinnen und Schüler zu fördern.Dies erreichen wir, indem

  • wir im Zweijahresrhythmus unter Einbeziehung der Schüler- und Elternschaft und externer Partner eine Projektwoche veranstalten,
  • jährlich unter Einbeziehung der Schüler- und Elternschaft eine Schulveranstaltung stattfindet,
  • in den Jahrgängen 6, 8 und 10 mehrtägige Klassenfahrten jeweils zeitgleich stattfinden können,
  • wir im 8. bis 10. Schuljahr Vertreter/innen ortsansässiger Firmen zur Vorbereitung auf das Berufsleben hinzuziehen,
  • wir externe Partner (z.B. Vereine, DRK, etc.) in die Gestaltung des Ganztagsangebotes einbeziehen,
  • jährlich gegen Ende des Schuljahres die Bundesjugendspiele für alle Schülerinnen und Schüler stattfinden.

4.4. Personalentwicklung

Wir entwickeln die Fähigkeiten unserer Lehrkräfte kontinuierlich weiter, um den sich ständig ändernden Anforderungen Rechnung zu tragen und so die gleichbleibend hohe Qualität unserer Lern- und Lehrprozesse gewährleisten zu können. Gleichzeitig bemühen wir uns um eine angemessene Versorgung mit Fachlehrkräften und um eine ausreichende Unterrichtsversorgung.
Dies erreichen wir, indem

  • wir bis zum Beginn des Schuljahres 2008/2009 ein Konzept entwickeln und umsetzen, das den Lehrereinsatz vorrangig aufgrund fachlicher Ausbildung berücksichtigt (Fachlehrerprinzip) und dieses Prinzip mit dem Klassenlehrerprinzip (Klassen 5 bis 7 mindestens sechs Stunden im Klassenverband) in Einklang bringt,
  • die ausgebildeten Fachlehrkräfte die fachfremd unterrichtenden Lehrkräfte vor Ort unterstützen,
  • fachfremd unterrichtende Lehrkräfte ihre Kompetenz durch Teilnahme an gezielten Fortbildungsmaßnahmen erweitern,
  • angestrebt wird, dass jede Lehrkraft schwerpunktmäßig in den Klassen 5 bis 7 oder 8 bis 10 unterrichtet, aber auch die Arbeitsweise, Probleme und Anforderungen in den jeweils anderen Klassenstufen kennen lernt.

4.5. Schulentwicklung

Wir wollen die Attraktivität unseres Standortes für alle an Schule Beteiligten erhöhen.

Dies erreichen wir, indem wir

  • bis zum Beginn des Schuljahres 2009/2010 anstreben, eine Europaschule zu werden, um so das Schulleben lebendiger zu gestalten. Hierfür wird zuallererst bis zum Mai 2008 zu prüfen sein, ob die Umgestaltung der HRS Kirchdorf zur Europaschule realisierbar ist,
  • die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrkräften zukünftig intensivieren und somit Vertrauen stärken und durch die entstehende Wechselbeziehung eine höhere Motivation schaffen.

 

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5. Fortbildungskonzept

5.1. Vorbemerkungen

Die Organisation der Lehrerfortbildung in Niedersachsen ist heute Aufgabe der Schulen. Dieses Konzept ist ein erster Versuch unserer Schule, diesen Auftrag umzusetzen und stellt damit den Anfang - und nicht das Ende - einer Entwicklung dar. Dieses Konzept soll Jahr für Jahr evaluiert und verbessert werden. Bereits an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Budgetverteilung auf die Teams dieses Schuljahr noch nicht greift, sondern übergangsweise – wie gewohnt - durch die Schulleitung erfolgt. Das hier vorgestellte Verfahren der Fortbildungsplanung beginnt im Januar 2009.

5.2. Ziele dieses Fortbildungskonzepts

Das Fortbildungskonzept unserer Schule ...

  • ... beantwortet alle Fragen zum Thema „Lehrerfortbildung“ an unserer Schule,
  • ... stärkt die Orientierung der Fortbildungsorganisation am Bedarf und an den Zielen der Fachkonferenz,
  • ... unterstützt die effektive unterrichtliche Umsetzung von fortbildungsbedingtem Kompetenzzuwachs,
  • ... minimiert den Verwaltungsaufwand der Lehrerfortbildung unserer Schule,
  • ... gewährleistet Transparenz zu allen Aspekten der Fortbildung an unserer Schule,
  • ... unterstützt die Qualitätssicherung von Fortbildungsaktivitäten und damit verbundener unterrichtlicher
  •   Umsetzung,

5.3. Fortbildungsplan: Gebrauchsanweisung und Termine

Bitte beachten Sie: Jede Fachkonferenz organisiert ihre Fortbildungsaktivitäten selbständig.

5.3.1. Langfristige Fortbildungsplanung

Die Fortbildungsplanung und Dokumentation erfolgt auf dem Formular „Fortbildungsplan“. Dieser verbleibt in der Fachkonferenz und wird kontinuierlich fortgeschrieben.

Ab Januar: Die Fachkonferenzen stellen ihren grundsätzlichen, langfristigen Fortbildungsbedarf fest und versehen jeden Bedarf mit einer Priorität (Spalten 1 – 4). Bereits jetzt können konkrete Angebote eingeholt werden.

Mitte April: Mit diesen Informationen treffen sich die Fachkonferenzleiter mit der Schulleitung und erstellen einen Haushaltsplan zur Vorlage für den Schulvorstand.

Ab April: So weit wie möglich tragen die Fachkonferenzen die bereits bekannten konkreten Fortbildungsveranstaltungen in die Spalten 5 bis 8 ein und leiten eine Kopie des Fortbildungsplans an die Schulleitung weiter. Nach Durchführung der betreffenden Fortbildung werden die Spalten 9-12 ausgefüllt.

5.3.2. Kurzfristige Fortbildungsangebote

Sofern kurzfristige Fortbildungen, für die kein Bedarf im Formular formuliert worden war, sinnvoll und notwendig sind, kann dieser Bedarf im Konsens mit dem Fachkonferenzleiter kurzfristig nachgetragen und die Fortbildung mit Mitteln des Teams wahrgenommen werden. Spalte 1 bis 8 werden somit gleichzeitig ausgefüllt. Damit wird gewährleistet, dass Fortbildungen im Interesse der gesamten Fachkonferenzmitglieder sind. Für schulinterne Fortbildungsmaßnahmen des gesamten Kollegiums und als Reserve hält die Schulleitung 50 % des Fortbildungsbudgets zurück.

 

5.4.. Bedarfsermittlung: Welche Fortbildungen brauchen wir?

Zur Qualitätssicherung unserer Arbeit soll eine zielorientierte Bedarfsplanung die Unterrichtsqualität verbessern: Nicht die Fortbildungsangebote verschiedener Anbieter sondern der Bedarf der Fachkonferenzmitglieder soll der Ausgangspunkt der Fortbildungsplanung sein.

Dazu soll jede Fachkonferenz systematisch ihren Fortbildungsbedarf ermitteln und in ihren eigenen Fortbildungsplan (Anlage 1) dokumentieren. Die Bedarfsabfrage wird durch die Fachkonferenzleitung organisiert. Ungeplante „spontane“ Fortbildungsangebote sollten daher fortan nur noch im Ausnahmefall wahrgenommen werden und müssen von der Fachkonferenzleitung und der Schulleitung genehmigt werden.

5.5. Die Angebotsermittlung: Wer bietet welche Fortbildungen an?

Grundsätzlich sehen sich die Fachkonferenzen selbst nach Fortbildungsmöglichkeiten um. Darüber hinaus können folgende Hilfen in Anspruch genommen werden:

  • Alle Angebote des NILS finden Sie unter www.nils.nibis.de. 
  • eingehende E-Mails zu Fortbildungsangeboten des NLI und der Fortbildungsregion werden über die Schulleitung an die zuständige Fachkonferenz weitergeleitet.
  • Fortbilungsbeauftragte der LschB Hannover in der AST Syke: Frau Kasper: 04242-3772.

5.6. Die Veranstaltungen: Was wurde konkret gebucht?

In Abstimmung mit den anderen Fachkonferenzleitern werden bis April die konkreten Fortbildungsveranstaltungen festgelegt und im Fortbildungsplan (Spalten 5-8) dokumentiert. Sinn dieser Maßnahme ist die Einrichtung verbindlicher Planungs- und Buchungszyklen.

5.7. Spielregeln: Was muss ich beachten?

5.7.1. Entscheidung der Entsendung

Die Fachkonferenz entscheidet, wer an Fortbildungen teilnehmen darf.

5.7.2. Umfang der jährlichen Abwesenheit

Grundsätzlich ist bei der Fortbildungsplanung darauf zu achten, dass so wenig Unterricht wie möglich ausfällt. Hinsichtlich Fortbildungen besteht ein Anspruch auf Freistellung von fünf Unterrichtstagen pro Kalenderjahr. Dabei ist unerheblich, ob diese Fortbildungen besucht oder selbst angeboten werden. Auf begründeten Antrag kann die Schulleitung mehr Freistellungstage genehmigen.

5.7.3. Antragsverfahren

Das geltende Antragsverfahren für Abwesenheiten aller Art ist einzuhalten.

5.8. Multiplikation: Was hat das Team davon?

Nach der Teilnahme an einer Fortbildung ...

  • ... haben die Teilnehmer ihre Fachkonferenz über wesentliche Inhalte und Qualität der Veranstaltung zu informieren und einen stichwortartigen Eintrag im Fortbildungsplan (Anlage 1, Abschnitt „Nachbetrachtung“) vorzunehmen,
  • ... stimmen die Teilnehmer mit den Fachkonferenzleitern ab, ob und welche weitere Maßnahmen der Multiplikation im Team erfolgen sollen.

5.9. Fortbildungsbericht: Wie schaffen wir Transparenz?

Der Fortbildungsbeauftragte informiert einmal jährlich auf Grundlage der ausgefüllten Fortbildungsplan-Formulare über...

  • ... Anzahl aller angegebenen Fortbildungs-Bedarfsmeldungen
  • ... Anzahl bereits gebuchter Fortbildungen
  • ... teamübergreifenden Bedarf an bestimmten Fortbildungen
  • ... Prioritätenliste der „Reserve-Fortbildungen“
  • ... Anzahl wahrgenommener Fortbildungen (im Vorjahr)
  • ... Grad der Zufriedenheit (%-Anteile der verschiedenen Bewertungen, im Vorjahr)
  • ... Weg der Multiplikation (%-Anteile der Weitergabe, im Vorjahr)
  • ... tatsächlich angefallener Kosten (im Vorjahr)

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6. Das Ganztagskonzept

6.1. Der Anspruch der HRS Kirchdorf an den Ganztagsbetrieb

Im Ganztagsbetrieb der HRS Kirchdorf wechseln sich außerunterrichtliche und unterrichtliche Angebote ab. Allen Beteiligten am Ganztagsbetrieb wird gegen einen Unkostenbeitrag die Teilnahme am Essen ermöglicht. Kein Schüler soll an der HRS Kirchdorf wegen finanzieller Schwierigkeiten nicht am Essen teilnehmen können, in diesem Fall hilft die Schulleitung schnell und unbürokratisch. Vor jeder Arbeitsgemeinschaft (AG) wird eine Hausaufgabenhilfe durch die AG-Leiter ermöglicht, so dass ein sehr großer Teil der Hausaufgaben erledigt ist. Es soll angestrebt werden, dass die Hausaufgaben für den kommenden Tag als Erstes angefertigt werden. Wir öffnen unsere Schule für auswärtige Referenten und evaluieren regelmäßig bei den Schülerinnen und Schüler die Wünsche zur Gestaltung des Ganztagsbetriebes. Die Ganztagsangebote finden von Montag bis Donnerstag statt. Sollte es in Ausnahmefällen zu Unterrichtsausfällen kommen, werden die Ganztagsschüler bis zum Beginn des Ganztagsangebotes am jeweiligen Standort betreut.

6.2. Zeitlicher Ablauf

Die Schülerinnen und Schüler des Standortes Kirchdorf kommen nach der 6. Stunde nach Varrel, am Standort Varrel wird das Ganztagesangebot durchgeführt. Zwischen 13.00-14.00 Uhr ist die Mittagspause angesetzt mit einem warmen Mittagessen. Während der gesamten Mittagspause erfolgt eine Aufsicht durch die Lehrkräfte, das Essen wird in einer ruhigen Atmosphäre eingenommen. Zwischen 14.00-14.30 Uhr findet eine Hausaufgabenhilfe in den Arbeitsgemeinschaften durch die Lehrkraft / den Referenten statt, diese Hausaufgabenhilfe kann nur eine Unterstützung sein, sie ist nicht zu verwechseln mit einer Nachhilfe. Von 14.30-15.30 Uhr erfolgt die jeweilige Arbeitsgemeinschaft, nach den Arbeitsgemeinschaften fahren Busse, die Busaufsicht übernehmen ebenfalls die Lehrkräfte.

6.3. Regeln

Das Ganztagsangebot ist ein freiwilliges Angebot, ebenso die Teilnahme am Essen, wer sich jedoch angemeldet hat, muss am Angebot für das Halbjahr teilnehmen, ein Wechsel zwischen den Gruppen ist nicht möglich. Bei Nichtteilnahme am Ganztagsangebot (z.B. durch nicht aufschiebbare Arzttermine) müssen die Schülerinnen und Schüler von den Eltern entschuldigt werden. Dies sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen und schwerwiegende Gründe haben. Der Ganztagsbetrieb hat den Stellenwert eines Unterrichtes, das unentschuldigte Fehlen wird genauso geahndet wie während des normalen Unterrichts. Während der Mittagspause gibt es soziale Regeln und eine Aufsicht (Benehmen am Tisch, Rücksichtnahme beim Spielen usw.) Den Kolleginnen und Kollegen werden für einen Nachmittag 2,5 Stunden im Stundenplan angerechnet. Darin enthalten sind die Arbeitsgemeinschaften, die Hausaufgabenbetreuung und die Aufsicht während der Mittagspause. Die Stundenplaner versucht, die Kolleginnen und Kollegen im Ganztagsbetrieb an ihrem „Einsatztag“ später zum Unterricht kommen zu lassen.

6.4. Budgetierung

Die Lehrerstunden werden budgetiert und durch die Schulleitung je nach Unterrichtsversorgung bei der Landesschulbehörde beantragt. Dieser Betrag wird für außerschulische Referenten genutzt. Arbeitsverträge müssen direkt mit der Schulleitung abgeschlossen werden, die Abrechnung wird von der Schulleitung vorgenommen, Bezahlung geht über das NLBV. Für den Bereich der außerschulischen Mitarbeiter bieten sich an Sportvereine, Selbstständige, Landfrauen, DRK usw. Der Förderverein unterstützt die HRS Kirchdorf durch die Einstellung einer Servicekraft.

 

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7. Vertretungskonzept

7.1. Situationsbeschreibung

An der HRS Kirchdorf soll nach Möglichkeit kein Unterricht ausfallen! Insbesondere während des Ganztagesbetriebes von Montag bis Donnerstag sollte es nicht kurzfristig zu Unterrichtsausfall kommen, da die Erziehungsberechtigten der Ganztagsschüler sich auf eine Betreuung ihrer Kinder bis 15:30 Uhr verlassen sollten.

 Die Grundversorgung der Klassen mit Unterrichtsstunden soll laut Grundsatzerlass erfolgen.

Bei längerfristig erkrankten Lehrkräften greift ein Sonderplan, um eine gleichmäßige Unterrichtsversorgung zu ermöglichen.

Die Unterrichtsversorgung an der HRS Kirchdorf lag in den vergangen Schuljahre konstant weit unter 100 %. Damit gibt es keine Vertretungsreserven. Vertretungsregelungen bedeuten immer einen Balanceakt zwischen technisch Machbarem des Stunden-, Personal- und Raumplanes und pädagogischer Verantwortlichkeit gegenüber Schülern, Eltern und Lehrern.

7.2. Grundsätze

Der Vertretungsplan wird langfristig, das heißt in der Regel in der ersten Pause vor dem kommenden Schultag  im Voraus erstellt, damit Absprachen zwischen den Lehrkräften stattfinden können. Die Kollegen haben so die Möglichkeit, Änderungen und Hinweise zu geben.

7.3. Regelungen

7.3.1. Langfristiger Ausfall einer Lehrkraft ohne Feuerwehrkraft

Der Unterricht wird auf andere Lehrkräfte – nach Rücksprache und deren Zustimmung - verteilt. Zusätzlich erteilte Stunden werden aufgeschrieben – flexi – oder an anderer Stelle in pädagogisch sinnvoller Form gekürzt. Die Eltern der betreffenden Schüler werden über diese Maßnahme informiert.

  • Der Stundenplan wird umgebaut – es muss kein Vertretungsplan erstellt werden.

7.3.2. Kurzfristiger Ausfall einer Lehrkraft:

Randstunden am Freitag fallen in der Regel weg, es sei denn ein Kollege/eine Kollegin kann Stunden verlagern.

  • Es wird eine Lehrkraft gesucht, die in der entsprechenden Stunde eine Freistunde und in der Klasse Unterricht hat, d. h., es wird Fachunterricht erteilt.
  • Zusatzstunden werden notiert und sollen im nächsten Schulhalbjahr abgehängt werden.
  • Es wird eine Lehrkraft gesucht, die in der Klasse Unterricht hat und eine Aufgabe erteilen kann. In der Regel eine Lehrkraft, die unmittelbar vorher Unterricht hat.
  • Es wird eine Lehrkraft gesucht, die das Fach unterrichten kann und möglichst in einer Parallelklasse Unterricht hat.
  • Gelegentlich ist es notwendig, einen Stundentausch vorzunehmen, um in zwei Klassen sinnvoll vertreten zu können.
  • Wahlpflichtkurse können nur in Ausnahmefällen vertreten werden, sie fallen überwiegend aus und werden in den jeweiligen Klassenverband zurückgestuft.

7.3.3. Tagesfahrten, Klassenfahrten, Projekte, Betriebspraktikum

Grundsätzlich wird versucht, einen Fachlehrer einzusetzen, der in der Klasse Unterricht erteilt. Das kann sowohl eine Lehrkraft sein, bei der Unterricht ausfällt (wegen Abwesenheit der Klasse), als auch eine andere Lehrkraft.

  • Es wird die Lehrkraft eingesetzt, die durch die Abwesenheit der Klasse frei hat (Vermeidung von Minusstunden).
  • Es wird eine Lehrkraft gesucht, die eine Aufgabe erteilen kann.
  • Es wird eine Lehrkraft, die frei hat, eingesetzt.
  • Zusatzstunden werden notiert – flexi oder abgehängt, in der Regel im kommenden Halbjahr.
  • Kollegen, die für einen Tag auf Fortbildung sind, unterstützen die Kollegen mit Anregungen für den Vetretungsunterricht.

7.3.4. Materialien für den Vetretungsunterricht

In jeder Klasse steht nach den Osterferien 2008 ein Vetretungsordner. Insgesamt sollen pro Ordner und Klasse 6 Arbeitsblätter im Klassensatz mit Lösungen vorhanden sein, um im Notfall einen Unterrichtstag überbrücken zu können. Kommt es dann zu einem kurzfristigen Unterrichtsausfall kann die Klasse sinnvoll beschäftigt werden. Die Arbeitsblätter sollen dabei der Wiederholung des Unterrichtsstoffes oder des Methodentrainings dienen. Die Klassenleitung kontrolliert regelmäßig, ob der Ordner ausreichend gefüllt ist. Die Klassenleitung sorgt nicht allein dafür, dass der Ordner gefüllt ist, sondern wird von den Fachlehrkräften unterstützt.

7.4.5. Zusatzstunden

Alle Plus- und Minusstunden werden von der Schulleitung festgehalten und regelmäßig im Lehrerzimmer veröffentlicht. Die Kollegen haben so den aktuellen Überblick über Mehr- und Minderarbeit.

Der Ausgleich erfolgt in der Regel zum kommenden Halbjahr, in Ausnahmefällen zum neuen Schuljahr. Das Abhängen von Stunden innerhalb des laufenden Schulhalbjahres ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung durch die Schulleitung möglich. Die Genehmigung ist mindestens einen Tag vorher einzuholen.

8. Umgang mit Plus- und Minusstunden an der HRS Kirchdorf

Ziel des Konzepts ist eine Transparenz für das Kollegium zu schaffen, um bei der Verbuchung von Plus- und Minusstunden Klarheit zu schaffen.

Plus- und Minusstunden werden durch die Schulleitung geführt und zu Beginn eines jeden Monats aktualisiert ausgehängt. Jeder Kollege ist verpflichtet, diese zu kontrollieren und Fehler umgehend zu melden.

Bereiche der Plus- und Minusstunden

  • Vertretungsplan: Vertretungsstunden sind Plusstunden. Randstunden (1.Stunde oder 5./6. Stunde) werden als Minusstunden angerechnet (z.B. falls eine Klasse abwesend ist und kein Ersatzunterricht stattfindet. Stunden, die in der Mitte liegen, werden nicht als Minusstunde berechnet.
  • Schulveranstaltungen: Fest gelegte Schulveranstaltungen (Bundesjugendspiele, Tag der offenen Tür, Zeugnisvergabe, Projekte usw.) sind Pflichtveranstaltungen, hierfür werden für Vollzeitkräfte keine Plus- oder Minusstunden angerechnet. Teilzeitbeschäftigte Kräfte sind anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit zur Teilnahme verpflichtet. 
  • Zeugnisvergabe im Sommer: 1.-3. Stunden ist Klassenlehrerunterricht ohne Plus- oder Minusstunden. Fachlehrer bekommen die Gelegenheit, Plusstunden abzubauen. Zeugnisvergabe im Winter: 1.-2. Stunde Unterricht nach Plan, 3. Stunde Zeugnisvergabe durch den Klassenlehrer.
  • Letzter Tag vor den Osterferien und Herbstferien: 5 Stunden Unterricht, die ersten drei Stunden ist Unterricht nach Plan, in der 4. und 5. Stunde ist Klassenlehrerunterricht.
  • Abschlussklassen: Lehrkräfte, die in den Abschlussklassen Korrekturen haben, bekommen 2 Anrechnungsstunden pro Klasse. Für mündliche Prüfungen im Nachmittagsbereich gibt es 2 Anrechnungsstunden. Lehrkräfte, die in Abschlussklassen eingesetzt werden, werden nach dem Abschluss ggf. als Vertretungslehrkräfte eingesetzt. Ist die nicht möglich, besteht die Möglichkeit Plusstunden abzubauen oder nach Absprache mit der Schulleitung, Verwaltungstätigkeiten in der Schule zu tätigen.
  • Ganztagsbetrieb: Für die Tätigkeit im Ganztagsbetrieb werden 2,5 Stunden im Stundenplan eingeplant. Darin enthalten ist auch die Mittagszeit im Ganztagsbetrieb, in der Aufsicht geführt werden muss. Findet aus organisatorischen Gründen kein Ganztagsbetrieb statt, werden die Stunden nicht als Minusstunden angerechnet.
  • Klassenfahrten: Für Klassenfahrten wird gemäß des Erlasses für Klassenfahrten pro Übernachtung eine Plusstunde berechnet, höchstens jedoch pro Klassenfahrt 4 Stunden.
  • Abbau: Ausgefallene Unterrichtsstunden können nach Absprache mit der Schulleitung für dienstliche Arbeiten genutzt werden. Angefallene Plusstunden können bei wichtigen Anlässen nach Absprache mit der Schulleitung auch zusammenhängend abgebaut werden. Das kurzfristige Abhängen sollte möglichst vermieden werden, die Genehmigung der Schulleitung ist immer vorab einzuholen.

    9. Medienkonzept der HRS Kirchdorf

     

    • Bestandsaufnahme
    • Lehrertätigkeit im PC-Raum
    • Pädagogischer Ansatz
    • Personalqualifizierung
  • Bestandsaufnahme
  • Die HRS Kirchdorf verfügt seit ca. 8 Jahren über 2 Computerräume, jeweils ein PC-Raum an beiden Standorten. Es stehen insgesamt 34 Schülerarbeitsplätze zur Verfügung.
  • In jedem Lehrerzimmer gibt es einen Lehrer-PC mit Internetanschluss.

    Darüber hinaus gibt es seit 2009 ingesamt 4 interaktive Smartboards, jeweils 2 Smartboards an jedem Standort. Diese ersetzen die bisherige Tafel komplett, die herkömmlichen Tafeln wurden demontiert. Für die Smartboards gab es eine verpflichtende Fortbildung, die Verteilung erfolgte nach Interesse der Kollegen, es soll je nach Haushaltslage weitere Smartboards angeschafft werden.

    Am Standort Kirchdorf gibt es in jedem Klassenraum einen PC mit Internetanschluss für schnelle Internetrecherche einzelner Schüler. Am Standort Varrel war dies aus technischen Gründen bisher nicht möglich, nun ist aber die nötige Technik vorhanden, die Computer sind auch schon vor Ort, nach den Osterferien wird der Servicetechniker des Landkreises auch am Standort Varrel alle Klassenräume mit dem Internet verbinden.

    Folgende Lernprogramme sind vorhanden:

    • Geogebra, Geometrix, Uniwort, Zarb
    • Mindjet, Tippkurs, Tastatur
  • Die Schülerarbeitsplätze sind untereinander vernetzt und erhalten über einen Router Zugang ins Internet. Darüber hinaus ist die HRS Kirchdorf Mitglied der interaktiven pädagogischen Plattform PädML.
  • Lehrtätigkeit im PC-Raum

  • Die Lehrkräfte der HRS Kirchdorf stehen den neuen Medien offen gegenüber, für beide Standorte gibt es einen Raumverteilungsplan, beide Räume zeigen eine gute Auslastung.
  • Für folgende Tätigkeiten werden die PC-Räume genutzt:

    • Recherchen im Internet
    • Berufswahlunterricht
    • Bildbearbeitung
    • Online-Bewerbung
    • Übungen zur Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationstechniken
    • Sprachlabor Englisch
    • Fächerübergreifender Unterricht
    • Unterricht im Ganztagsangebot „Schüler helfen Senioren“
    • Pädagogischer Ansatz
  • Folgende Ziele sollten mit dem Unterricht über die neuen Medien erreicht werden:
    • Erweiterung der Medienkompetenz aller Beteiligten
    • Lehren eines kritischen Umgangs mit dem Internet
    • Üben von computergestützten Präsentationen
    • Anwenden von Textverarbeitungsprogrammen und Tabellenkalkulationen
    • Informationsgewinnung.
    • Der Umgang mit den neuen Medien soll sowohl fächerübergreifend als auch in vertiefenden Informatikunterricht vermittelt werden. Dabei findet sich dieser Bereich auch im Methodencurriculum wieder.
  • Personalqualifizierung
    • Bei Neuerungen, die das gesamte Kollegium betreffen (wie z.B. die Einführung von Smartboards) sollte es zu einer gemeinsamen Fortbildung kommen. Darüber hinaus sollte immer wieder auf spezielle Fortbildungsangebote der Landesschulbehörde hingewiesen werden und im Zuge der Kooperation mit anderen Schulen auch weitere Fortbildungen angeboten werden.
  • 10. Konzept der Schule zur Profilierung der Hauptschule der HRS Kirchdorf
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    1. Die Ausgangslage

    Die Haupt- und Realschule Kirchdorf liegt in der Samtgemeinde Kirchdorf in einem ländlich strukturierten Raum. Die Besonderheit dieses Schulstandortes liegt in der Geschichte des Standortes, da die Haupt- und Realschule aus zwei Schulen gewachsen ist. Nach der Reform und der damit zusammenhängenden Abschaffung der Orientierungsstufe entstand aus einer Orientierungsstufe in Kirchdorf und einer Hauptschule in Varrel die Haupt- und Realschule Kirchdorf mit zwei Standorten. Momentan teilen sich die Klassen wie folgt auf, die Klassen 5-7 besuchen den Standort in Kirchdorf, ab Klasse 8 besuchen die Schüler den Standort Varrel. Die Haupt- und Realschule Kirchdorf bietet außerdem ein Ganztagsangebot an, dieses findet in Varrel statt, da hier eine Küche vorhanden ist.

    Die Schülerinnen und Schüler kommen aus dem gesamten Gebiet der Samtgemeinde Kirchdorf mit den Mitgliedsgemeinden Bahrenborstel, Barenburg, Freistatt, Kirchdorf, Varrel und Wehrbleck.

    2. Zur schulischen Situation

    Die Kolleginnen und Kollegen der Haupt- und Realschule Kirchdorf beschäftigen sich momentan intensiv mit der Erstellung eines Schulprogramms, bei dieser Arbeit wurde den Kolleginnen und Kollegen bewusst, dass Hilfestellung für die zukünftige Arbeit in der Hauptschule notwendig ist. Auch im ländlichen Raum hat sich das gesellschaftliche Umfeld der Schülerinnen und Schüler im Laufe der Jahre geändert. Folgende Aspekte werden die Arbeit in der Hauptschule künftig prägen:

    • Die traditionelle Familienstruktur hat sich verändert, viele Kinder wachsen nur noch mit einem Elternteil und/oder geschwisterlos auf. Die Erziehungsaufgaben können deshalb häufig nicht mehr in dem Umfang wahrgenommen werden, wie es wichtig wäre.
    • In vielen Familien wird die Existenzgrundlage von beiden Elternteilen geleistet, so dass auch hier die Zeit fehlt.
    • Durch die neuen Medien und das enorme Angebot im Konsumbereich hat sich das Freizeitverhalten vieler Schülerinnen und Schüler verändert – es wird eher konsumiert statt selbst bestimmend die Freizeit zu gestalten.
    • Die Anforderungen der Arbeitswelt haben sich erhöht, viele Jugendliche können diesem Druck nicht mehr standhalten und die Angst vor Versagen und Arbeitslosigkeit erhöht sich. Die Bereitschaft zur Flexibilität bei der Lehrstellensuche ist oft nicht vorhanden. Das Denken in klassischen Männer- und Frauenberufen noch stark vorhanden.
    • Die Bereitschaft zum Konsum von legalen und illegalen Drogen ist gestiegen.
    • Das Recht des Stärkeren wird in der Öffentlichkeit immer mehr als Mittel der Konfliktlösung akzeptiert.
  • Die Haupt- und Realschule Kirchdorf muss auf diese Herausforderungen reagieren, wir wollen uns nicht nur über das Vermitteln des reinen Fachwissen definieren, sondern die Schülerinnen und Schüler auf die Arbeitswelt und auf ein soziales Miteinander vorbereiten. Allerdings kann diese Schulsozialarbeit nicht allein von den Kolleginnen und Kollegen geleistet werden, eine Unterstützung im Bereich der Schulsozialarbeit durch eine Fachkraft ist dringend erforderlich und wünschenswert. Spezielle Hilfe ist z.B. wichtig im Bereich der Schülerinnen und Schüler, die an Wochenenden übermäßigen Alkoholkonsum aufweisen. Darüber hinaus wären Hilfen zur Orientierung bei der Berufswahl wichtig, ebenso wie Unterstützung in Fällen der Lernunlust.
  • 3. Tätigkeitsbeschreibung der Sozialpädagogin/des Sozialpädagogen im Hinblick auf das Förderprogramm zur Profilierung der Hauptschule

    Wesentlicher Unterrichtsschwerpunkt von Hauptschularbeit ist die Hinführung unserer Schülerinnen und Schüler zur Arbeitswelt. Dieses findet im Bereich des Faches Arbeit und Wirtschaft sowie durch die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer im Rahmen unserer Möglichkeiten statt. Allerdings stehen wir vor großen Herausforderungen, die diesen Rahmen übersteigt. Neue Berufe und neue Ausbildungsbereiche werden geschaffen und die Anforderungen an die Jugendlichen werden immer größer.

    Zeitgleich hat sich aber die Einstellung der Jugendlichen geändert – viele sind nicht mehr bereit, sich auf die Anforderungen einzustellen, sie weisen emotionale und soziale Defizite auf, oft treten dabei noch Passivität, Hilflosigkeit und Orientierungslosigkeit auf, die das Unterrichten erschweren. Daraus resultiert, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende ihrer Schulzeit nicht die Kenntnisse und Schlüsselkompetenzen zeigen, die sie eigentlich haben müssten.

    In diesen Bereichen ist die zusätzliche Schulsozialarbeit eine konkrete Hilfe. Nachstehend werden mögliche Aufgabenfehler in der Schulsozialarbeit genannt.

    3.1. Zusammenarbeit mit berufsbildenden Schulen und Betrieben der Region

    • Vertiefung und Ausdehnung der bereits bestehenden Zusammenarbeit mit der BBS Sulingen in Bezug auf die Praxistage
    • Hilfe bei der Suche von Praktikumsplätzen
    • Hilfe bei der Betreuung des Praktikums, sowie dessen Nachbereitung
    • Hinführung der Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit der BBS in andere Berufsfelder.
    • Aufbau einer Zusammenarbeit mit den örtlichen Verbänden der Wirtschaft und Gewerkschaften
    • der
  • 3.2. Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
    • Aufbau einer Zusammenarbeit z.B. mit Einrichtungen wie der Diakonie Freistatt zur Entwicklung von psychosozialer Reife
    • Erarbeitung eines Konzepts zur Entwicklung individueller Perspektiven und berufsvorbereitende Förderung
    • Aufbau eigener Schlüsselkompetenzen und Strategien zur Bewältigung des Berufslebens
    • Besondere Fördermaßnahmen für Mädchen, um diesen ihre vollständigen Möglichkeiten der Berufswahl aufzuzeigen
    • Vertiefung der Zusammenarbeit mit der Berufsberatung
    • Beratung der Eltern und Schülern und Schülerinnen in Problemsituationen
  • 3.3. Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und Institutionen zur Erweiterung des Ganztagesangebots
    • Steigerung der Attraktivität des Ganztagsangebots durch Vertiefung der bestehenden Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund
    • Vertiefung der Grundkenntnisse, die für die Arbeitswelt relevant sind im Bereich der Arbeitswelt in Mathe, Deutsch und im Bereich der neuen Medien
    • Schaffung neuer Kooperationen mit Verbänden wie dem örtlichen DRK und der Feuerwehr für ein erweitertes Ganztagsangebot und zur Steigerung der Teamfähigkeit
    • 3.4. Maßnahmen der schulinternen Evaluation
      • Um die eigenen Maßnahmen einer Überprüfung zu unterziehen, ist eine regelmäßige Befragung aller Mitwirkenden am System Schule wichtig, Hier kann die Schulsozialarbeit unterstützend tätig werden. Darüber hinaus ist eine gegenseitige Evaluierung mit Nachbarschulen denkbar. Die Einbeziehung der zuständigen Schulaufsicht sowie des Schulträgers in die Evaluierungsprozesse ist für uns selbstverständlich.
  • Schlussbemerkung
  • Das Kollegium unserer Schule ist engagiert, ist bereit, sich den veränderten Bedingungen zu stellen und ist offen und aufgeschlossen gegenüber neuen Ideen. Die Unterstützung durch eine zusätzliche Kraft für die Schulsozialarbeit wäre im Sinne aller.

    11. Konzept zum Umgang mit Unpünktlichkeit,
    Absentismus und Beurlaubungen

    Die Schulgemeinschaft der HRS Kirchdorf hat sich mit dem Leitbild zu einer Werteorientierung verpflichtet. Zu dieser Werteorientierung gehört auch der verantwortungsvolle Umgang mit der eigentlichen Unterrichtszeit.

     

    • Pünktlichkeit
      • Pünktlicher Unterrichtsbeginn ist eine Selbstverständlichkeit, da Unpünktlichkeit den Unterricht beeinträchtigt und damit Rechte der Mitschülerinnen und Mitschüler und der Lehrkräfte verletzt. Sowie eine Lehrkraft kurz ihre eigene Verspätung erklärt, gibt auch der Schüler/die Schülerin den Grund einer Verspätung an. Die Verspätung des Schülers/der Schülerin wird in das Klassenbuch eingetragen.
      • Die Klassenleitung macht zu Beginn eines Schuljahres der Lerngruppe deutlich, wie sie auf selbst verschuldete Unpünktlichkeit reagieren wird.
      • Nach häufigen Verspätungen benachrichtigt die Klassenleitung mündlich die Erziehungsberechtigten und dokumentiert dies in der Schülerakte. Im Gespräch sollen Gründe für die Verspätungen angesprochen werden und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vereinbart werden. Auf Konsequenzen (ggf. Klassenkonferenz) soll hingewiesen werden. Bessert sich das Verhalten nicht, werden die Eltern von der Klassenleitung zu einem Gespräch eingeladen. Das Nachholen versäumter Zeiten kann von der Klassenleitung als Erziehungsmittel angeordnet werden. In diesem Fall ist der Sozialpädagoge einzuschalten.
    • Entschuldigtes Fehlen vom Unterricht
      • Bei entschuldigten Fehlen infolge von Krankheiten etc. benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule telefonisch im Laufe des Morgens. Die Klassenleitung vermerkt das Fehlen im Klassenbuch.
      • Kehrt ein Schüler / eine Schülerin nach dem entschuldigten Fehlen zurück, wird der Klassenleitung eine schriftliche Entschuldigung überreicht.
      • Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch der Entschuldigung aus Krankheitsgründen kann die Schulleitung die Vorlage eines Attestes verlangen. Die Kosten tragen die Erziehungsberechtigten.
    • Unentschuldigtes Fehlen
      • Bei unentschuldigtem Fehlen von Einzelstunden erörtert die jeweilige Lehrkraft mit dem betroffenen Schüler die Gründe. Liegen schwerwiegende Gründe vor, sind der Sozialpädagoge und die Klassenleitung einzuschalten.
      • Es kann durch die Lehrkraft eine Nacharbeit der versäumten Stunden angeordnet werden.
      • Werden angekündigte Leistungsnachweise (Klassenarbeiten, Referate usw.) versäumt, kann durch die Schulleitung der Nachweis eines Attestes verlangt werden. Die Kosten hierfür tragen die Erziehungsberechtigten.
  • Umgang mit schwerwiegenden Absentismus
    • Mit Schülerinnen und Schülern, die wiederholt dem Unterricht unentschuldigt fehlen, wird folgendermaßen umgegangen:
      • Dokumentation des gesamten Vorgangs durch Klassenleitung und Schulleitung
      • Anordnung von Erziehungsmitteln
      • Anordnung von Ordnungsmaßnahmen durch eine Klassenkonferenz
      • Einleiten eines Ordnungswidrigkeitsverfahren über den Landkreis Diepholz
    • Umgang mit Unwohlsein während der Unterrichtszeit
      • Fühlt sich ein Schüler / eine Schülerin nicht wohl, wird dieser zum Sekretariat geschickt, dort wird das weitere veranlasst. Dabei soll ein Mitschüler den kranken Schüler begleiten.
      • Fühlt sich ein Schüler öfter nicht wohl, werden die Erziehungsberechtigten benachrichtigt.
      • Wird ein Schüler entlassen, wird die Fehlzeit in das Klassenbuch eingetragen.
      • Bei erkennbaren und schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen wird der Schüler sofort auf die Erste-Hilfe-Liege in der Mensa gebracht. Es werden Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet und der Schulsanitätsdienst zu Hilfe geholt. Danach wird die Schulleitung informiert und der Notarzt gerufen.
    • Beurlaubung
      • Anträge auf Beurlaubung vom Unterricht oder von Schulveranstaltungen müssen rechtzeitig (14 Tage vorher) schriftlich mit dem entsprechenden Vordruck gestellt werden.
      • Handelt es sich um einzelne Stunden oder einen einzelnen Tag beurlaubt die Klassenleitung, es sei denn die Tage liegen direkt am Ferienbeginn oder Ferienende, dann kann nur die Schulleitung beurlauben.
      • Anträge, die den Ferienbeginn oder Ferienende betreffen, genehmigt nur die Schulleitung. Sie werden nur genehmigt, wenn eine nicht zumutbare Härte vorliegt. Das Argument eines schon gebuchten Fluges ist kein Grund.
      • Bei längerer Befreiung vom Sportunterricht (ab 4 Wochen) muss ein Attest vorgelegt werden.
  • 12. Konzept Suchtprävention

     

    Rauchfreie Schule

    Vorbemerkungen

    Bei Jugendlichen gibt es einen höheren Prozentsatz an Rauchern (50-60%) als bei Erwachsenen (ca. 35%). Raucher, die ab 15 Jahren rauchen und nicht wieder aufhören, werden zu 50% nicht älter als 55 Jahre alt.

    Dies allein sind gute Gründe für uns, den Schülern die Attraktivität des Nichtrauchens nahezubringen.

    1. Arbeitskreis Suchtprävention

    Der Arbeitskreis Suchtprävention (bestehend aus Lehrern, Schülern und Eltern) organisiert die Durchführung von Rauch- und Suchtpräventionsmaßnahmen.

    Die nächste Aufgabe für den Arbeitskreis ist die Erarbeitung eines Spiralcurriculums zum Thema Suchtprävention ab dem 5. Schuljahr. Dieses wird in Absprache mit der Fachkonferenz Naturwissenschaften (Biologie) und ggf. anderen Fachkonferenzen erfolgen.

     

    2. Befragung der Schülerinnen und Schüler zum Rauchverhalten

    Die erstmals im Jahr 2005 durchgeführte Fragebogenaktion zum Rauchverhalten der Schülerinnen und Schüler wird jeweils nach vier Jahren wiederholt, um Veränderungen festzustellen.

     

    3. Rauchverbot und Maßnahmen bei Nichteinhaltung

    Ein häufiger Grund für Schüler mit dem Rauchen anzufangen ist, weil sie andere dabei sehen. Die Schule als rauchfreier Ort bietet den Jugendlichen also einen Raum, in dem es selbstverständlich ist, auf seine Gesundheit achtzugeben.

    Der Appell an die Bereitschaft von Rauchern, auf Jüngere und Nichtraucher Rücksicht zu nehmen, greift laut Umfragen mehr, als die Sorge um die eigene Gesundheit.

     

    An unserer Schule sowie bei Schulveranstaltungen herrscht Rauchverbot für alle. Der "Maßnahmenkatalog bei Regelverstößen gegen das Rauchverbot" regelt den Umgang bei eventueller Nichteinhaltung dieses Verbots (s. Anlage). Schüler und Eltern bestätigen mit ihrer Unterschrift die Kenntnisnahme der Regelungen.

     

    4. Nichtraucherwettbewerb

    Die sechsten bis achten Klassen nehmen an dem internationalen Wettbewerb "be smart – don`t start" teil, sofern sich die Mehrheit der Klasse dazu entschließt. Der Wettbewerb gibt den Anreiz, gar nicht erst mit dem Rauchen anzufangen. Er richtet sich daher besonders an die Klassen, in denen noch nicht geraucht wird oder nur wenige Schülerinnen und Schüler rauchen.

    Suchtprävention

     

    Am 16. und 17.7.2007 fand zum ersten Mal das Projekt „clean is cool – Sucht: verstehen – helfen – vorbeugen“ in den 9. Klassen unserer Schule statt.

    Das Projekt wurde durchgeführt in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Selbsthilfegruppen zur Suchtkrankenhilfe im Landkreis Diepholz e.V. „Quo Vadis“

    (s. Anlage). In dem Projekt geht es um Prävention des Missbrauchs von Alkohol und anderer Drogen.

    Ein Präventionsprojekt soll regelmäßig am Ende des 9. Schuljahrganges stattfinden.

     

    13. Förderkonzept der HRS Kirchdorf

     

    1. Grundlagen des Förderkonzepts

    Das Förderkonzept der HRS Kirchdorf beruht auf einer Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, Lehrern und Eltern. Gemeinsam wollen wir am Lernerfolg unserer Schüler arbeiten. Fördern beinhaltet die Behebung der Lerndefizite schwächerer Schüler sowie die Bereitstellung zusätzlicher Lernangebote für leistungsstärkere Schüler. Ziel jeder Förderung ist Selbstständigkeit; sie beginnt mit dem Trainieren von Lerntechniken und Lernmethoden. In diesem Sinne setzt Fördern aber auch die Lern- und Leistungsbereitschaft beim Schüler voraus.

     

    Nach dem Wechsel der Schüler von der Grundschule auf die Haupt- und Realschule gilt es, das individuelle Förderkonzept der Grundschule fortzuschreiben.

     

    2. Ziel des Förderkonzepts
    Unterstützung der leistungsschwächeren Schüler zur Sicherung des Schulerfolges

    • Förderung von leistungsstarken Schülern als Hilfe zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe
    • Stärkung von individuelle Begabungen und Interessen
    • Sicherung eines erfolgreichen Übergangs in betriebliche bzw. schulische Ausbildungsgänge
  • 3. Bestandteile des Förderkonzepts
  • Wesentliche Bestandteile des Förderkonzepts sind

    • Maßnahmen der inneren Differenzierung
    • Maßnahmen der äußeren Differenzierung
    • Besondere Unterrichtsangebote
      • Wahlpflichtkurse
      • Förderunterricht im Ganztagsbetrieb
      • Sprachkurse für Schüler mit Förderbedarf (ausgesiedelte bzw. ausländische Schüler)
    • Zusammenarbeit mit den Eltern
    • Jahrgangsbezogene Angebote im Unterricht am Morgen
  • 3.1. Maßnahmen der inneren Differenzierung
  • Formen der Binnendifferenzierung, wie z.B. Gruppenarbeit mit differenzierenden Aufgaben und Wochenpläne mit Pflicht- und Wahlaufgaben werden in den normalen Unterricht integriert.

    3.2. Maßnahmen der äußeren Differenzierung

    In den Jahrgängen 9 und 10 im Hauptschulzweig wird im Fach Englisch und Mathe eine Differenzierung nach Fachleistungskursen A und B durchgeführt. Der A-Kurs findet für die Hauptschüler im Realschulzweig statt.

     

    Die Anforderungen in den Fachleistungskursen B entsprechen den Grundanforderungen des Faches. In den Fachleistungskursen A werden über die Grundanforderungen hinausgehende erhöhte Anforderungen gestellt. Der Unterricht in den A-Kursen ist damit auch geeignet, Schüler auf einen möglichen Übergang in weitere schulische bzw. studienbezogene Bildungsgänge vorzubereiten.

    3.3. Besondere Unterrichtsangebote

    3.3.1. Wahlpflichtkurse

    Siehe Wahlpflichtkonzept

     

    3.3.2. Förderunterricht

    Im 1. Halbjahr der Klasse 5 erhalten Schüler Förderunterricht in den Fächern Deutsch bzw. Mathematik. Der Unterricht (1 Wochenstunde) wird klassenübergreifend von einer Fachlehrkraft erteilt, die in diesem Jahrgang unterrichtet.

     

    3.3.3. Arbeitsgemeinschaften

    Angebot von Kursen für Jahrgang 9 und 10 im Nachmittagsangebot zur Vorbereitung auf die Abschlußprüfungen werden regelmäßig im ersten Schulhalbjahr angeboten.

     

    3.3.4. Sprachkurse für Schüler mit Förderbedarf (ausgesiedelte bzw. ausländische Schüler)

    Bei Bedarf werden entsprechende Kurse im Nachmittagsangebot angeboten.

     

    3.4. Schülertrainer

    Leistungsstarke Schüler der Klassen 9 und 10 betreuen Schüler der Klassen 5 - 7 bei der Erledigung ihrer Hausaufgaben im Ganztagsbetrieb. Sie werden von den Fachlehrern aus den 9. und 10. Klassen ausgewählt und bei festgestellter Bereitschaft und Eignung auf ihre Aufgabe vorbereitet. Als Anerkennung für ihren Einsatz erhalten die „Trainer“ eine Belobigung auf dem Zeugnis und ein geringfügiges Entgeld aus dem Ganztagsbudget.

     

    3.5. Zusammenarbeit mit den Eltern

    Wir nehmen uns Zeit für Gespräche und individuelle Betreuung. Rückgemeldet wird uns dabei vielfach der partnerschaftliche und offene Umgang zwischen Lehrern und Schülern.

     

    Im Rahmen der Elterninformation über Defizite und Stärken ihrer Kinder geben die Fachlehrer auf Wunsch auch Literatur- und Software-Empfehlungen für Übungsmaterialien mit Lösungen zum häuslichen Üben.

    Der engen Zusammenarbeit mit den Eltern dienen ferner

     Elternsprechtage

    • Besondere Sprechzeiten aller Lehrkräfte
    • vereinbarte Regelungen bei Unterrichtsversäumnissen

  • 3.6. Jahrgangsbezogene Angebote
  • Förderung muss frühzeitig beginnen. Deshalb ist besonderes Augenmerk auf die fünften Klassen gerichtet. Förderung wird als gemeinsame Aufgabe und Verantwortung aller Lehrer verstanden. Wir arbeiten eng mit den Grundschulen zusammen, um den Übergang der Schüler zu begleiten und damit die Basis einer frühzeitigen Förderung zu etablieren.

     

    Institutionalisiert ist die Verfügungsstunde für die 5. Klassen, die der Klassenlehrer erhält und  je nach Situation der Klasse und einzelner Schüler gezielt und individuell  für ergänzenden Unterricht, Gespräche und Spiele eingesetzt.

     

    Durch gezielte Ansprache der Schüler und der Erziehungsberechtigten versuchen wir unserem Ziel nachzukommen, die (richtigen) Schüler zu der Wahl der 2. Fremdsprache (Französisch) zu überzeugen. In diesem Rahmen arbeiten die Fachlehrkräfte Deutsch, Englisch, Französisch und die Klassenlehrer eng zusammen.

     

    4. Evaluation der Fördermaßnahmen

    Die Vereinbarungen zur Evaluation der beschriebenen Fördermaßnahmen sind z.Z. noch nicht abgeschlossen. Quantitative und Qualitative Datenerfassung bilden die Grundlage.

     

    Gut messbar und eindeutige Qualitätsindikatoren für gelungene Integration sind die Anteile der Schüler an folgenden Gruppen:

    • Nichtversetzung
    • Schulformwechsel
    • Schulabgänger
    • Schulabschlüsse
  • 14. Beratung an der HRS Kirchdorf

    1. Ziel des Beratungskonzeptes

    Das Beratungskonzept der HRS Kirchdorf legt die bisherigen Beratungsaktivitäten fest und strukturiert die vielen vorhandenen Einzelaktivitäten in unserer Schule. Darüber hinaus sollen Überlegen entstehen, wie diese Aktivitäten systematisiert, koordiniert und intensiviert werden können, damit letztlich die Qualität schulischer Arbeit nachhaltig gesichert und verbessert wird.

    Dabei darf sich Schulberatung nicht nur an Lern- und Verhaltensdefiziten orientieren, sondern muss sich verstehen als schulische Dienstleistung für Schüler, Eltern, Kollegen, Ausbildungsbetriebe, Verbände und Institutionen in Form von Informations-, Kooperations-, Konsultations- und Innovationsangeboten.

    2. Träger der Schulberatung an der HRS Kirchdorf

    Träger der Beratung sind alle Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule. Angesichts des täglichen Umgangs kennen die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer ihre Schülerinnen und Schüler am besten und finden am ehesten das für eine Beratung erforderliche Vertrauensverhältnis.

    Ihre Beratungstätigkeit wird unterstützt und ergänzt durch die Beratungsangebote der Schulleitung, den Vertrauenslehrern, dem Sozialpädagogen und dem Arbeitskreis „Suchtprävention“.

    Auch ist eine Beratung durch die Schulaufsicht denkbar und wünschenswert.

    Darüber hinaus steht die Schulleitung den Lehrkräften jederzeit für eine Beratung zur Verfügung. Im Zuge des neuen Schulgesetzes wird jeder Kollege regelmäßig durch die Schulleitung besucht und erhält auf Wunsch ein Feedback seiner Stunde.

     

    3. Arbeitsschwerpunkte der nächsten Jahre

    3.1. Schullaufbahnberatung

    Angesichts der häufig zu beobachtenden Orientierungslosigkeit junger Menschen und ihrer mangelnden Selbsteinschätzung ist es wichtiger denn je, die Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten aufzuzeigen und bei der Berufsorientierung sowie Berufswahl helfend einzugreifen.

    Dazu dienen die Informationsveranstaltungen bei Eltern- und Schülerveranstaltungen der abgebenden Schulen, die Sonderberatungen während der Einschulungszeit (Februar), die regelmäßigen Informations- und Beratungsabende an unserer Schule sowie die schuleigene Firmenmesse und der Besuch der Firmenmesse in der BBS.

    Darüber hinaus erhalten Schülerin und Schüler sowie deren Eltern jederzeit Informationen und Ratschläge zu ihren individuellen Schullaufbahnfragen.

    3.2. Individuelle Lern- und Erziehungsförderung

    Die Häufung von Lern- und Erziehungsdefiziten unserer Schülerinnen und Schüler erfordern zusätzliche Anstrengungen aller Lehrerinnen und Lehrer im schulischen Leben. Einfache und umfassend wirkende Lösungsvorschläge greifen immer seltener. Sowohl die Ursachen als auch die Symptome für Lern- und Verhaltensprobleme sind individuell sehr verschieden. Dementsprechend müssen die Lösungsansätze den jeweiligen Bedingungen angepasst werden. Im Allgemeinen besitzen die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer die besten Hintergrundinformationen über ihre Schülerinnen und Schülern, so dass sie am ehesten in der Lage sind, erfolgreich zu intervenieren. Sie dürfen aber nicht alleine gelassen werden. Es wäre wünschenswert, wenn sich an unserer Schule eine Beratungskultur entwickeln würde, die ein intensives Sich-miteinander-Beraten.

    3.3. Drogen- und Suchtprävention

    Drogen- und Suchtprobleme finden sich überall in unserer Gesellschaft - und damit auch in unserer Schule. Die Lösungsvorschläge sind vielfältig und teilweise widersprüchlich. Die größten Chancen für eine erfolgreiche Bekämpfung sehen viele Experten in einer langfristigen und weit in unsere gewohnten Verhaltensmuster eingreifenden Prävention. Kolleginnen und Kollegen, die sich damit befassen, müssen von den gefährdeten Schülerinnen und Schülern akzeptiert, für solche Aufgaben besonders qualifiziert und eng mit externen Beratungsstellen vernetzt sein.

     

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