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7. Vertretungskonzept
7.1. Situationsbeschreibung
An der HRS Kirchdorf soll nach Möglichkeit kein Unterricht ausfallen! Insbesondere während des Ganztagesbetriebes von Montag bis Donnerstag sollte es nicht kurzfristig zu Unterrichtsausfall kommen, da die Erziehungsberechtigten der Ganztagsschüler sich auf eine Betreuung ihrer Kinder bis 15:30 Uhr verlassen sollten.
Die Grundversorgung der Klassen mit Unterrichtsstunden soll laut Grundsatzerlass erfolgen.
Bei längerfristig erkrankten Lehrkräften greift ein Sonderplan, um eine gleichmäßige Unterrichtsversorgung zu ermöglichen.
Die Unterrichtsversorgung an der HRS Kirchdorf lag in den vergangen Schuljahre konstant weit unter 100 %. Damit gibt es keine Vertretungsreserven. Vertretungsregelungen bedeuten immer einen Balanceakt zwischen technisch Machbarem des Stunden-, Personal- und Raumplanes und pädagogischer Verantwortlichkeit gegenüber Schülern, Eltern und Lehrern.
7.2. Grundsätze
Der Vertretungsplan wird langfristig, das heißt in der Regel in der ersten Pause vor dem kommenden Schultag im Voraus erstellt, damit Absprachen zwischen den Lehrkräften stattfinden können. Die Kollegen haben so die Möglichkeit, Änderungen und Hinweise zu geben.
7.3. Regelungen
7.3.1. Langfristiger Ausfall einer Lehrkraft ohne Feuerwehrkraft
Der Unterricht wird auf andere Lehrkräfte – nach Rücksprache und deren Zustimmung - verteilt. Zusätzlich erteilte Stunden werden aufgeschrieben – flexi – oder an anderer Stelle in pädagogisch sinnvoller Form gekürzt. Die Eltern der betreffenden Schüler werden über diese Maßnahme informiert.
- Der Stundenplan wird umgebaut – es muss kein Vertretungsplan erstellt werden.
7.3.2. Kurzfristiger Ausfall einer Lehrkraft:
Randstunden am Freitag fallen in der Regel weg, es sei denn ein Kollege/eine Kollegin kann Stunden verlagern.
- Es wird eine Lehrkraft gesucht, die in der entsprechenden Stunde eine Freistunde und in der Klasse Unterricht hat, d. h., es wird Fachunterricht erteilt.
- Zusatzstunden werden notiert und sollen im nächsten Schulhalbjahr abgehängt werden.
- Es wird eine Lehrkraft gesucht, die in der Klasse Unterricht hat und eine Aufgabe erteilen kann. In der Regel eine Lehrkraft, die unmittelbar vorher Unterricht hat.
- Es wird eine Lehrkraft gesucht, die das Fach unterrichten kann und möglichst in einer Parallelklasse Unterricht hat.
- Gelegentlich ist es notwendig, einen Stundentausch vorzunehmen, um in zwei Klassen sinnvoll vertreten zu können.
- Wahlpflichtkurse können nur in Ausnahmefällen vertreten werden, sie fallen überwiegend aus und werden in den jeweiligen Klassenverband zurückgestuft.
7.3.3. Tagesfahrten, Klassenfahrten, Projekte, Betriebspraktikum
Grundsätzlich wird versucht, einen Fachlehrer einzusetzen, der in der Klasse Unterricht erteilt. Das kann sowohl eine Lehrkraft sein, bei der Unterricht ausfällt (wegen Abwesenheit der Klasse), als auch eine andere Lehrkraft.
- Es wird die Lehrkraft eingesetzt, die durch die Abwesenheit der Klasse frei hat (Vermeidung von Minusstunden).
- Es wird eine Lehrkraft gesucht, die eine Aufgabe erteilen kann.
- Es wird eine Lehrkraft, die frei hat, eingesetzt.
- Zusatzstunden werden notiert – flexi oder abgehängt, in der Regel im kommenden Halbjahr.
- Kollegen, die für einen Tag auf Fortbildung sind, unterstützen die Kollegen mit Anregungen für den Vetretungsunterricht.
7.3.4. Materialien für den Vetretungsunterricht
In jeder Klasse steht nach den Osterferien 2008 ein Vetretungsordner. Insgesamt sollen pro Ordner und Klasse 6 Arbeitsblätter im Klassensatz mit Lösungen vorhanden sein, um im Notfall einen Unterrichtstag überbrücken zu können. Kommt es dann zu einem kurzfristigen Unterrichtsausfall kann die Klasse sinnvoll beschäftigt werden. Die Arbeitsblätter sollen dabei der Wiederholung des Unterrichtsstoffes oder des Methodentrainings dienen. Die Klassenleitung kontrolliert regelmäßig, ob der Ordner ausreichend gefüllt ist. Die Klassenleitung sorgt nicht allein dafür, dass der Ordner gefüllt ist, sondern wird von den Fachlehrkräften unterstützt.
7.4.5. Zusatzstunden
Alle Plus- und Minusstunden werden von der Schulleitung festgehalten und regelmäßig im Lehrerzimmer veröffentlicht. Die Kollegen haben so den aktuellen Überblick über Mehr- und Minderarbeit.
Der Ausgleich erfolgt in der Regel zum kommenden Halbjahr, in Ausnahmefällen zum neuen Schuljahr. Das Abhängen von Stunden innerhalb des laufenden Schulhalbjahres ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung durch die Schulleitung möglich. Die Genehmigung ist mindestens einen Tag vorher einzuholen.
8. Umgang mit Plus- und Minusstunden an der HRS Kirchdorf
Ziel des Konzepts ist eine Transparenz für das Kollegium zu schaffen, um bei der Verbuchung von Plus- und Minusstunden Klarheit zu schaffen.
Plus- und Minusstunden werden durch die Schulleitung geführt und zu Beginn eines jeden Monats aktualisiert ausgehängt. Jeder Kollege ist verpflichtet, diese zu kontrollieren und Fehler umgehend zu melden.
Bereiche der Plus- und Minusstunden
- Vertretungsplan: Vertretungsstunden sind Plusstunden. Randstunden (1.Stunde oder 5./6. Stunde) werden als Minusstunden angerechnet (z.B. falls eine Klasse abwesend ist und kein Ersatzunterricht stattfindet. Stunden, die in der Mitte liegen, werden nicht als Minusstunde berechnet.
- Schulveranstaltungen: Fest gelegte Schulveranstaltungen (Bundesjugendspiele, Tag der offenen Tür, Zeugnisvergabe, Projekte usw.) sind Pflichtveranstaltungen, hierfür werden für Vollzeitkräfte keine Plus- oder Minusstunden angerechnet. Teilzeitbeschäftigte Kräfte sind anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit zur Teilnahme verpflichtet.
- Zeugnisvergabe im Sommer: 1.-3. Stunden ist Klassenlehrerunterricht ohne Plus- oder Minusstunden. Fachlehrer bekommen die Gelegenheit, Plusstunden abzubauen. Zeugnisvergabe im Winter: 1.-2. Stunde Unterricht nach Plan, 3. Stunde Zeugnisvergabe durch den Klassenlehrer.
- Letzter Tag vor den Osterferien und Herbstferien: 5 Stunden Unterricht, die ersten drei Stunden ist Unterricht nach Plan, in der 4. und 5. Stunde ist Klassenlehrerunterricht.
- Abschlussklassen: Lehrkräfte, die in den Abschlussklassen Korrekturen haben, bekommen 2 Anrechnungsstunden pro Klasse. Für mündliche Prüfungen im Nachmittagsbereich gibt es 2 Anrechnungsstunden. Lehrkräfte, die in Abschlussklassen eingesetzt werden, werden nach dem Abschluss ggf. als Vertretungslehrkräfte eingesetzt. Ist die nicht möglich, besteht die Möglichkeit Plusstunden abzubauen oder nach Absprache mit der Schulleitung, Verwaltungstätigkeiten in der Schule zu tätigen.
- Ganztagsbetrieb: Für die Tätigkeit im Ganztagsbetrieb werden 2,5 Stunden im Stundenplan eingeplant. Darin enthalten ist auch die Mittagszeit im Ganztagsbetrieb, in der Aufsicht geführt werden muss. Findet aus organisatorischen Gründen kein Ganztagsbetrieb statt, werden die Stunden nicht als Minusstunden angerechnet.
- Klassenfahrten: Für Klassenfahrten wird gemäß des Erlasses für Klassenfahrten pro Übernachtung eine Plusstunde berechnet, höchstens jedoch pro Klassenfahrt 4 Stunden.
Abbau: Ausgefallene Unterrichtsstunden können nach Absprache mit der Schulleitung für dienstliche Arbeiten genutzt werden. Angefallene Plusstunden können bei wichtigen Anlässen nach Absprache mit der Schulleitung auch zusammenhängend abgebaut werden. Das kurzfristige Abhängen sollte möglichst vermieden werden, die Genehmigung der Schulleitung ist immer vorab einzuholen.
9. Medienkonzept der HRS Kirchdorf
- Bestandsaufnahme
- Lehrertätigkeit im PC-Raum
- Pädagogischer Ansatz
- Personalqualifizierung
Bestandsaufnahme
Die HRS Kirchdorf verfügt seit ca. 8 Jahren über 2 Computerräume, jeweils ein PC-Raum an beiden Standorten. Es stehen insgesamt 34 Schülerarbeitsplätze zur Verfügung.
In jedem Lehrerzimmer gibt es einen Lehrer-PC mit Internetanschluss.
Darüber hinaus gibt es seit 2009 ingesamt 4 interaktive Smartboards, jeweils 2 Smartboards an jedem Standort. Diese ersetzen die bisherige Tafel komplett, die herkömmlichen Tafeln wurden demontiert. Für die Smartboards gab es eine verpflichtende Fortbildung, die Verteilung erfolgte nach Interesse der Kollegen, es soll je nach Haushaltslage weitere Smartboards angeschafft werden.
Am Standort Kirchdorf gibt es in jedem Klassenraum einen PC mit Internetanschluss für schnelle Internetrecherche einzelner Schüler. Am Standort Varrel war dies aus technischen Gründen bisher nicht möglich, nun ist aber die nötige Technik vorhanden, die Computer sind auch schon vor Ort, nach den Osterferien wird der Servicetechniker des Landkreises auch am Standort Varrel alle Klassenräume mit dem Internet verbinden.
Folgende Lernprogramme sind vorhanden:
- Geogebra, Geometrix, Uniwort, Zarb
- Mindjet, Tippkurs, Tastatur
Die Schülerarbeitsplätze sind untereinander vernetzt und erhalten über einen Router Zugang ins Internet. Darüber hinaus ist die HRS Kirchdorf Mitglied der interaktiven pädagogischen Plattform PädML.
Lehrtätigkeit im PC-Raum
Die Lehrkräfte der HRS Kirchdorf stehen den neuen Medien offen gegenüber, für beide Standorte gibt es einen Raumverteilungsplan, beide Räume zeigen eine gute Auslastung.
Für folgende Tätigkeiten werden die PC-Räume genutzt:
- Recherchen im Internet
- Berufswahlunterricht
- Bildbearbeitung
- Online-Bewerbung
- Übungen zur Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationstechniken
- Sprachlabor Englisch
- Fächerübergreifender Unterricht
- Unterricht im Ganztagsangebot „Schüler helfen Senioren“
- Pädagogischer Ansatz
Folgende Ziele sollten mit dem Unterricht über die neuen Medien erreicht werden:
- Erweiterung der Medienkompetenz aller Beteiligten
- Lehren eines kritischen Umgangs mit dem Internet
- Üben von computergestützten Präsentationen
- Anwenden von Textverarbeitungsprogrammen und Tabellenkalkulationen
- Informationsgewinnung.
- Der Umgang mit den neuen Medien soll sowohl fächerübergreifend als auch in vertiefenden Informatikunterricht vermittelt werden. Dabei findet sich dieser Bereich auch im Methodencurriculum wieder.
Personalqualifizierung
- Bei Neuerungen, die das gesamte Kollegium betreffen (wie z.B. die Einführung von Smartboards) sollte es zu einer gemeinsamen Fortbildung kommen. Darüber hinaus sollte immer wieder auf spezielle Fortbildungsangebote der Landesschulbehörde hingewiesen werden und im Zuge der Kooperation mit anderen Schulen auch weitere Fortbildungen angeboten werden.
10. Konzept der Schule zur Profilierung der Hauptschule der HRS Kirchdorf
1. Die Ausgangslage
Die Haupt- und Realschule Kirchdorf liegt in der Samtgemeinde Kirchdorf in einem ländlich strukturierten Raum. Die Besonderheit dieses Schulstandortes liegt in der Geschichte des Standortes, da die Haupt- und Realschule aus zwei Schulen gewachsen ist. Nach der Reform und der damit zusammenhängenden Abschaffung der Orientierungsstufe entstand aus einer Orientierungsstufe in Kirchdorf und einer Hauptschule in Varrel die Haupt- und Realschule Kirchdorf mit zwei Standorten. Momentan teilen sich die Klassen wie folgt auf, die Klassen 5-7 besuchen den Standort in Kirchdorf, ab Klasse 8 besuchen die Schüler den Standort Varrel. Die Haupt- und Realschule Kirchdorf bietet außerdem ein Ganztagsangebot an, dieses findet in Varrel statt, da hier eine Küche vorhanden ist.
Die Schülerinnen und Schüler kommen aus dem gesamten Gebiet der Samtgemeinde Kirchdorf mit den Mitgliedsgemeinden Bahrenborstel, Barenburg, Freistatt, Kirchdorf, Varrel und Wehrbleck.
2. Zur schulischen Situation
Die Kolleginnen und Kollegen der Haupt- und Realschule Kirchdorf beschäftigen sich momentan intensiv mit der Erstellung eines Schulprogramms, bei dieser Arbeit wurde den Kolleginnen und Kollegen bewusst, dass Hilfestellung für die zukünftige Arbeit in der Hauptschule notwendig ist. Auch im ländlichen Raum hat sich das gesellschaftliche Umfeld der Schülerinnen und Schüler im Laufe der Jahre geändert. Folgende Aspekte werden die Arbeit in der Hauptschule künftig prägen:
- Die traditionelle Familienstruktur hat sich verändert, viele Kinder wachsen nur noch mit einem Elternteil und/oder geschwisterlos auf. Die Erziehungsaufgaben können deshalb häufig nicht mehr in dem Umfang wahrgenommen werden, wie es wichtig wäre.
- In vielen Familien wird die Existenzgrundlage von beiden Elternteilen geleistet, so dass auch hier die Zeit fehlt.
- Durch die neuen Medien und das enorme Angebot im Konsumbereich hat sich das Freizeitverhalten vieler Schülerinnen und Schüler verändert – es wird eher konsumiert statt selbst bestimmend die Freizeit zu gestalten.
- Die Anforderungen der Arbeitswelt haben sich erhöht, viele Jugendliche können diesem Druck nicht mehr standhalten und die Angst vor Versagen und Arbeitslosigkeit erhöht sich. Die Bereitschaft zur Flexibilität bei der Lehrstellensuche ist oft nicht vorhanden. Das Denken in klassischen Männer- und Frauenberufen noch stark vorhanden.
- Die Bereitschaft zum Konsum von legalen und illegalen Drogen ist gestiegen.
- Das Recht des Stärkeren wird in der Öffentlichkeit immer mehr als Mittel der Konfliktlösung akzeptiert.
Die Haupt- und Realschule Kirchdorf muss auf diese Herausforderungen reagieren, wir wollen uns nicht nur über das Vermitteln des reinen Fachwissen definieren, sondern die Schülerinnen und Schüler auf die Arbeitswelt und auf ein soziales Miteinander vorbereiten. Allerdings kann diese Schulsozialarbeit nicht allein von den Kolleginnen und Kollegen geleistet werden, eine Unterstützung im Bereich der Schulsozialarbeit durch eine Fachkraft ist dringend erforderlich und wünschenswert. Spezielle Hilfe ist z.B. wichtig im Bereich der Schülerinnen und Schüler, die an Wochenenden übermäßigen Alkoholkonsum aufweisen. Darüber hinaus wären Hilfen zur Orientierung bei der Berufswahl wichtig, ebenso wie Unterstützung in Fällen der Lernunlust.
3. Tätigkeitsbeschreibung der Sozialpädagogin/des Sozialpädagogen im Hinblick auf das Förderprogramm zur Profilierung der Hauptschule
Wesentlicher Unterrichtsschwerpunkt von Hauptschularbeit ist die Hinführung unserer Schülerinnen und Schüler zur Arbeitswelt. Dieses findet im Bereich des Faches Arbeit und Wirtschaft sowie durch die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer im Rahmen unserer Möglichkeiten statt. Allerdings stehen wir vor großen Herausforderungen, die diesen Rahmen übersteigt. Neue Berufe und neue Ausbildungsbereiche werden geschaffen und die Anforderungen an die Jugendlichen werden immer größer.
Zeitgleich hat sich aber die Einstellung der Jugendlichen geändert – viele sind nicht mehr bereit, sich auf die Anforderungen einzustellen, sie weisen emotionale und soziale Defizite auf, oft treten dabei noch Passivität, Hilflosigkeit und Orientierungslosigkeit auf, die das Unterrichten erschweren. Daraus resultiert, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende ihrer Schulzeit nicht die Kenntnisse und Schlüsselkompetenzen zeigen, die sie eigentlich haben müssten.
In diesen Bereichen ist die zusätzliche Schulsozialarbeit eine konkrete Hilfe. Nachstehend werden mögliche Aufgabenfehler in der Schulsozialarbeit genannt.
3.1. Zusammenarbeit mit berufsbildenden Schulen und Betrieben der Region
- Vertiefung und Ausdehnung der bereits bestehenden Zusammenarbeit mit der BBS Sulingen in Bezug auf die Praxistage
- Hilfe bei der Suche von Praktikumsplätzen
- Hilfe bei der Betreuung des Praktikums, sowie dessen Nachbereitung
- Hinführung der Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit der BBS in andere Berufsfelder.
- Aufbau einer Zusammenarbeit mit den örtlichen Verbänden der Wirtschaft und Gewerkschaften
- der
3.2. Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Aufbau einer Zusammenarbeit z.B. mit Einrichtungen wie der Diakonie Freistatt zur Entwicklung von psychosozialer Reife
- Erarbeitung eines Konzepts zur Entwicklung individueller Perspektiven und berufsvorbereitende Förderung
- Aufbau eigener Schlüsselkompetenzen und Strategien zur Bewältigung des Berufslebens
- Besondere Fördermaßnahmen für Mädchen, um diesen ihre vollständigen Möglichkeiten der Berufswahl aufzuzeigen
- Vertiefung der Zusammenarbeit mit der Berufsberatung
- Beratung der Eltern und Schülern und Schülerinnen in Problemsituationen
3.3. Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und Institutionen zur Erweiterung des Ganztagesangebots
- Steigerung der Attraktivität des Ganztagsangebots durch Vertiefung der bestehenden Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund
- Vertiefung der Grundkenntnisse, die für die Arbeitswelt relevant sind im Bereich der Arbeitswelt in Mathe, Deutsch und im Bereich der neuen Medien
- Schaffung neuer Kooperationen mit Verbänden wie dem örtlichen DRK und der Feuerwehr für ein erweitertes Ganztagsangebot und zur Steigerung der Teamfähigkeit
- 3.4. Maßnahmen der schulinternen Evaluation
- Um die eigenen Maßnahmen einer Überprüfung zu unterziehen, ist eine regelmäßige Befragung aller Mitwirkenden am System Schule wichtig, Hier kann die Schulsozialarbeit unterstützend tätig werden. Darüber hinaus ist eine gegenseitige Evaluierung mit Nachbarschulen denkbar. Die Einbeziehung der zuständigen Schulaufsicht sowie des Schulträgers in die Evaluierungsprozesse ist für uns selbstverständlich.
Schlussbemerkung
Das Kollegium unserer Schule ist engagiert, ist bereit, sich den veränderten Bedingungen zu stellen und ist offen und aufgeschlossen gegenüber neuen Ideen. Die Unterstützung durch eine zusätzliche Kraft für die Schulsozialarbeit wäre im Sinne aller.
11. Konzept zum Umgang mit Unpünktlichkeit, Absentismus und Beurlaubungen
Die Schulgemeinschaft der HRS Kirchdorf hat sich mit dem Leitbild zu einer Werteorientierung verpflichtet. Zu dieser Werteorientierung gehört auch der verantwortungsvolle Umgang mit der eigentlichen Unterrichtszeit.
- Pünktlichkeit
- Pünktlicher Unterrichtsbeginn ist eine Selbstverständlichkeit, da Unpünktlichkeit den Unterricht beeinträchtigt und damit Rechte der Mitschülerinnen und Mitschüler und der Lehrkräfte verletzt. Sowie eine Lehrkraft kurz ihre eigene Verspätung erklärt, gibt auch der Schüler/die Schülerin den Grund einer Verspätung an. Die Verspätung des Schülers/der Schülerin wird in das Klassenbuch eingetragen.
- Die Klassenleitung macht zu Beginn eines Schuljahres der Lerngruppe deutlich, wie sie auf selbst verschuldete Unpünktlichkeit reagieren wird.
- Nach häufigen Verspätungen benachrichtigt die Klassenleitung mündlich die Erziehungsberechtigten und dokumentiert dies in der Schülerakte. Im Gespräch sollen Gründe für die Verspätungen angesprochen werden und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vereinbart werden. Auf Konsequenzen (ggf. Klassenkonferenz) soll hingewiesen werden. Bessert sich das Verhalten nicht, werden die Eltern von der Klassenleitung zu einem Gespräch eingeladen. Das Nachholen versäumter Zeiten kann von der Klassenleitung als Erziehungsmittel angeordnet werden. In diesem Fall ist der Sozialpädagoge einzuschalten.
- Entschuldigtes Fehlen vom Unterricht
- Bei entschuldigten Fehlen infolge von Krankheiten etc. benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule telefonisch im Laufe des Morgens. Die Klassenleitung vermerkt das Fehlen im Klassenbuch.
- Kehrt ein Schüler / eine Schülerin nach dem entschuldigten Fehlen zurück, wird der Klassenleitung eine schriftliche Entschuldigung überreicht.
- Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch der Entschuldigung aus Krankheitsgründen kann die Schulleitung die Vorlage eines Attestes verlangen. Die Kosten tragen die Erziehungsberechtigten.
- Unentschuldigtes Fehlen
- Bei unentschuldigtem Fehlen von Einzelstunden erörtert die jeweilige Lehrkraft mit dem betroffenen Schüler die Gründe. Liegen schwerwiegende Gründe vor, sind der Sozialpädagoge und die Klassenleitung einzuschalten.
- Es kann durch die Lehrkraft eine Nacharbeit der versäumten Stunden angeordnet werden.
- Werden angekündigte Leistungsnachweise (Klassenarbeiten, Referate usw.) versäumt, kann durch die Schulleitung der Nachweis eines Attestes verlangt werden. Die Kosten hierfür tragen die Erziehungsberechtigten.
Umgang mit schwerwiegenden Absentismus
- Mit Schülerinnen und Schülern, die wiederholt dem Unterricht unentschuldigt fehlen, wird folgendermaßen umgegangen:
- Dokumentation des gesamten Vorgangs durch Klassenleitung und Schulleitung
- Anordnung von Erziehungsmitteln
- Anordnung von Ordnungsmaßnahmen durch eine Klassenkonferenz
- Einleiten eines Ordnungswidrigkeitsverfahren über den Landkreis Diepholz
- Umgang mit Unwohlsein während der Unterrichtszeit
- Fühlt sich ein Schüler / eine Schülerin nicht wohl, wird dieser zum Sekretariat geschickt, dort wird das weitere veranlasst. Dabei soll ein Mitschüler den kranken Schüler begleiten.
- Fühlt sich ein Schüler öfter nicht wohl, werden die Erziehungsberechtigten benachrichtigt.
- Wird ein Schüler entlassen, wird die Fehlzeit in das Klassenbuch eingetragen.
- Bei erkennbaren und schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen wird der Schüler sofort auf die Erste-Hilfe-Liege in der Mensa gebracht. Es werden Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet und der Schulsanitätsdienst zu Hilfe geholt. Danach wird die Schulleitung informiert und der Notarzt gerufen.
- Beurlaubung
- Anträge auf Beurlaubung vom Unterricht oder von Schulveranstaltungen müssen rechtzeitig (14 Tage vorher) schriftlich mit dem entsprechenden Vordruck gestellt werden.
- Handelt es sich um einzelne Stunden oder einen einzelnen Tag beurlaubt die Klassenleitung, es sei denn die Tage liegen direkt am Ferienbeginn oder Ferienende, dann kann nur die Schulleitung beurlauben.
- Anträge, die den Ferienbeginn oder Ferienende betreffen, genehmigt nur die Schulleitung. Sie werden nur genehmigt, wenn eine nicht zumutbare Härte vorliegt. Das Argument eines schon gebuchten Fluges ist kein Grund.
- Bei längerer Befreiung vom Sportunterricht (ab 4 Wochen) muss ein Attest vorgelegt werden.
12. Konzept Suchtprävention
Rauchfreie Schule
Vorbemerkungen
Bei Jugendlichen gibt es einen höheren Prozentsatz an Rauchern (50-60%) als bei Erwachsenen (ca. 35%). Raucher, die ab 15 Jahren rauchen und nicht wieder aufhören, werden zu 50% nicht älter als 55 Jahre alt.
Dies allein sind gute Gründe für uns, den Schülern die Attraktivität des Nichtrauchens nahezubringen.
1. Arbeitskreis Suchtprävention
Der Arbeitskreis Suchtprävention (bestehend aus Lehrern, Schülern und Eltern) organisiert die Durchführung von Rauch- und Suchtpräventionsmaßnahmen.
Die nächste Aufgabe für den Arbeitskreis ist die Erarbeitung eines Spiralcurriculums zum Thema Suchtprävention ab dem 5. Schuljahr. Dieses wird in Absprache mit der Fachkonferenz Naturwissenschaften (Biologie) und ggf. anderen Fachkonferenzen erfolgen.
2. Befragung der Schülerinnen und Schüler zum Rauchverhalten
Die erstmals im Jahr 2005 durchgeführte Fragebogenaktion zum Rauchverhalten der Schülerinnen und Schüler wird jeweils nach vier Jahren wiederholt, um Veränderungen festzustellen.
3. Rauchverbot und Maßnahmen bei Nichteinhaltung
Ein häufiger Grund für Schüler mit dem Rauchen anzufangen ist, weil sie andere dabei sehen. Die Schule als rauchfreier Ort bietet den Jugendlichen also einen Raum, in dem es selbstverständlich ist, auf seine Gesundheit achtzugeben.
Der Appell an die Bereitschaft von Rauchern, auf Jüngere und Nichtraucher Rücksicht zu nehmen, greift laut Umfragen mehr, als die Sorge um die eigene Gesundheit.
An unserer Schule sowie bei Schulveranstaltungen herrscht Rauchverbot für alle. Der "Maßnahmenkatalog bei Regelverstößen gegen das Rauchverbot" regelt den Umgang bei eventueller Nichteinhaltung dieses Verbots (s. Anlage). Schüler und Eltern bestätigen mit ihrer Unterschrift die Kenntnisnahme der Regelungen.
4. Nichtraucherwettbewerb
Die sechsten bis achten Klassen nehmen an dem internationalen Wettbewerb "be smart – don`t start" teil, sofern sich die Mehrheit der Klasse dazu entschließt. Der Wettbewerb gibt den Anreiz, gar nicht erst mit dem Rauchen anzufangen. Er richtet sich daher besonders an die Klassen, in denen noch nicht geraucht wird oder nur wenige Schülerinnen und Schüler rauchen.
Suchtprävention
Am 16. und 17.7.2007 fand zum ersten Mal das Projekt „clean is cool – Sucht: verstehen – helfen – vorbeugen“ in den 9. Klassen unserer Schule statt.
Das Projekt wurde durchgeführt in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Selbsthilfegruppen zur Suchtkrankenhilfe im Landkreis Diepholz e.V. „Quo Vadis“
(s. Anlage). In dem Projekt geht es um Prävention des Missbrauchs von Alkohol und anderer Drogen.
Ein Präventionsprojekt soll regelmäßig am Ende des 9. Schuljahrganges stattfinden.
13. Förderkonzept der HRS Kirchdorf
1. Grundlagen des Förderkonzepts
Das Förderkonzept der HRS Kirchdorf beruht auf einer Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, Lehrern und Eltern. Gemeinsam wollen wir am Lernerfolg unserer Schüler arbeiten. Fördern beinhaltet die Behebung der Lerndefizite schwächerer Schüler sowie die Bereitstellung zusätzlicher Lernangebote für leistungsstärkere Schüler. Ziel jeder Förderung ist Selbstständigkeit; sie beginnt mit dem Trainieren von Lerntechniken und Lernmethoden. In diesem Sinne setzt Fördern aber auch die Lern- und Leistungsbereitschaft beim Schüler voraus.
Nach dem Wechsel der Schüler von der Grundschule auf die Haupt- und Realschule gilt es, das individuelle Förderkonzept der Grundschule fortzuschreiben.
2. Ziel des Förderkonzepts Unterstützung der leistungsschwächeren Schüler zur Sicherung des Schulerfolges
- Förderung von leistungsstarken Schülern als Hilfe zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe
- Stärkung von individuelle Begabungen und Interessen
- Sicherung eines erfolgreichen Übergangs in betriebliche bzw. schulische Ausbildungsgänge
3. Bestandteile des Förderkonzepts
Wesentliche Bestandteile des Förderkonzepts sind
- Maßnahmen der inneren Differenzierung
- Maßnahmen der äußeren Differenzierung
- Besondere Unterrichtsangebote
- Wahlpflichtkurse
- Förderunterricht im Ganztagsbetrieb
- Sprachkurse für Schüler mit Förderbedarf (ausgesiedelte bzw. ausländische Schüler)
- Zusammenarbeit mit den Eltern
- Jahrgangsbezogene Angebote im Unterricht am Morgen
3.1. Maßnahmen der inneren Differenzierung
Formen der Binnendifferenzierung, wie z.B. Gruppenarbeit mit differenzierenden Aufgaben und Wochenpläne mit Pflicht- und Wahlaufgaben werden in den normalen Unterricht integriert.
3.2. Maßnahmen der äußeren Differenzierung
In den Jahrgängen 9 und 10 im Hauptschulzweig wird im Fach Englisch und Mathe eine Differenzierung nach Fachleistungskursen A und B durchgeführt. Der A-Kurs findet für die Hauptschüler im Realschulzweig statt.
Die Anforderungen in den Fachleistungskursen B entsprechen den Grundanforderungen des Faches. In den Fachleistungskursen A werden über die Grundanforderungen hinausgehende erhöhte Anforderungen gestellt. Der Unterricht in den A-Kursen ist damit auch geeignet, Schüler auf einen möglichen Übergang in weitere schulische bzw. studienbezogene Bildungsgänge vorzubereiten.
3.3. Besondere Unterrichtsangebote
3.3.1. Wahlpflichtkurse
Siehe Wahlpflichtkonzept
3.3.2. Förderunterricht
Im 1. Halbjahr der Klasse 5 erhalten Schüler Förderunterricht in den Fächern Deutsch bzw. Mathematik. Der Unterricht (1 Wochenstunde) wird klassenübergreifend von einer Fachlehrkraft erteilt, die in diesem Jahrgang unterrichtet.
3.3.3. Arbeitsgemeinschaften
Angebot von Kursen für Jahrgang 9 und 10 im Nachmittagsangebot zur Vorbereitung auf die Abschlußprüfungen werden regelmäßig im ersten Schulhalbjahr angeboten.
3.3.4. Sprachkurse für Schüler mit Förderbedarf (ausgesiedelte bzw. ausländische Schüler)
Bei Bedarf werden entsprechende Kurse im Nachmittagsangebot angeboten.
3.4. Schülertrainer
Leistungsstarke Schüler der Klassen 9 und 10 betreuen Schüler der Klassen 5 - 7 bei der Erledigung ihrer Hausaufgaben im Ganztagsbetrieb. Sie werden von den Fachlehrern aus den 9. und 10. Klassen ausgewählt und bei festgestellter Bereitschaft und Eignung auf ihre Aufgabe vorbereitet. Als Anerkennung für ihren Einsatz erhalten die „Trainer“ eine Belobigung auf dem Zeugnis und ein geringfügiges Entgeld aus dem Ganztagsbudget.
3.5. Zusammenarbeit mit den Eltern
Wir nehmen uns Zeit für Gespräche und individuelle Betreuung. Rückgemeldet wird uns dabei vielfach der partnerschaftliche und offene Umgang zwischen Lehrern und Schülern.
Im Rahmen der Elterninformation über Defizite und Stärken ihrer Kinder geben die Fachlehrer auf Wunsch auch Literatur- und Software-Empfehlungen für Übungsmaterialien mit Lösungen zum häuslichen Üben.
Der engen Zusammenarbeit mit den Eltern dienen ferner
Elternsprechtage
- Besondere Sprechzeiten aller Lehrkräfte
- vereinbarte Regelungen bei Unterrichtsversäumnissen
3.6. Jahrgangsbezogene Angebote
Förderung muss frühzeitig beginnen. Deshalb ist besonderes Augenmerk auf die fünften Klassen gerichtet. Förderung wird als gemeinsame Aufgabe und Verantwortung aller Lehrer verstanden. Wir arbeiten eng mit den Grundschulen zusammen, um den Übergang der Schüler zu begleiten und damit die Basis einer frühzeitigen Förderung zu etablieren.
Institutionalisiert ist die Verfügungsstunde für die 5. Klassen, die der Klassenlehrer erhält und je nach Situation der Klasse und einzelner Schüler gezielt und individuell für ergänzenden Unterricht, Gespräche und Spiele eingesetzt.
Durch gezielte Ansprache der Schüler und der Erziehungsberechtigten versuchen wir unserem Ziel nachzukommen, die (richtigen) Schüler zu der Wahl der 2. Fremdsprache (Französisch) zu überzeugen. In diesem Rahmen arbeiten die Fachlehrkräfte Deutsch, Englisch, Französisch und die Klassenlehrer eng zusammen.
4. Evaluation der Fördermaßnahmen
Die Vereinbarungen zur Evaluation der beschriebenen Fördermaßnahmen sind z.Z. noch nicht abgeschlossen. Quantitative und Qualitative Datenerfassung bilden die Grundlage.
Gut messbar und eindeutige Qualitätsindikatoren für gelungene Integration sind die Anteile der Schüler an folgenden Gruppen:
- Nichtversetzung
- Schulformwechsel
- Schulabgänger
- Schulabschlüsse
14. Beratung an der HRS Kirchdorf
1. Ziel des Beratungskonzeptes
Das Beratungskonzept der HRS Kirchdorf legt die bisherigen Beratungsaktivitäten fest und strukturiert die vielen vorhandenen Einzelaktivitäten in unserer Schule. Darüber hinaus sollen Überlegen entstehen, wie diese Aktivitäten systematisiert, koordiniert und intensiviert werden können, damit letztlich die Qualität schulischer Arbeit nachhaltig gesichert und verbessert wird.
Dabei darf sich Schulberatung nicht nur an Lern- und Verhaltensdefiziten orientieren, sondern muss sich verstehen als schulische Dienstleistung für Schüler, Eltern, Kollegen, Ausbildungsbetriebe, Verbände und Institutionen in Form von Informations-, Kooperations-, Konsultations- und Innovationsangeboten.
2. Träger der Schulberatung an der HRS Kirchdorf
Träger der Beratung sind alle Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule. Angesichts des täglichen Umgangs kennen die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer ihre Schülerinnen und Schüler am besten und finden am ehesten das für eine Beratung erforderliche Vertrauensverhältnis.
Ihre Beratungstätigkeit wird unterstützt und ergänzt durch die Beratungsangebote der Schulleitung, den Vertrauenslehrern, dem Sozialpädagogen und dem Arbeitskreis „Suchtprävention“.
Auch ist eine Beratung durch die Schulaufsicht denkbar und wünschenswert.
Darüber hinaus steht die Schulleitung den Lehrkräften jederzeit für eine Beratung zur Verfügung. Im Zuge des neuen Schulgesetzes wird jeder Kollege regelmäßig durch die Schulleitung besucht und erhält auf Wunsch ein Feedback seiner Stunde.
3. Arbeitsschwerpunkte der nächsten Jahre
3.1. Schullaufbahnberatung
Angesichts der häufig zu beobachtenden Orientierungslosigkeit junger Menschen und ihrer mangelnden Selbsteinschätzung ist es wichtiger denn je, die Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten aufzuzeigen und bei der Berufsorientierung sowie Berufswahl helfend einzugreifen.
Dazu dienen die Informationsveranstaltungen bei Eltern- und Schülerveranstaltungen der abgebenden Schulen, die Sonderberatungen während der Einschulungszeit (Februar), die regelmäßigen Informations- und Beratungsabende an unserer Schule sowie die schuleigene Firmenmesse und der Besuch der Firmenmesse in der BBS.
Darüber hinaus erhalten Schülerin und Schüler sowie deren Eltern jederzeit Informationen und Ratschläge zu ihren individuellen Schullaufbahnfragen.
3.2. Individuelle Lern- und Erziehungsförderung
Die Häufung von Lern- und Erziehungsdefiziten unserer Schülerinnen und Schüler erfordern zusätzliche Anstrengungen aller Lehrerinnen und Lehrer im schulischen Leben. Einfache und umfassend wirkende Lösungsvorschläge greifen immer seltener. Sowohl die Ursachen als auch die Symptome für Lern- und Verhaltensprobleme sind individuell sehr verschieden. Dementsprechend müssen die Lösungsansätze den jeweiligen Bedingungen angepasst werden. Im Allgemeinen besitzen die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer die besten Hintergrundinformationen über ihre Schülerinnen und Schülern, so dass sie am ehesten in der Lage sind, erfolgreich zu intervenieren. Sie dürfen aber nicht alleine gelassen werden. Es wäre wünschenswert, wenn sich an unserer Schule eine Beratungskultur entwickeln würde, die ein intensives Sich-miteinander-Beraten.
3.3. Drogen- und Suchtprävention
Drogen- und Suchtprobleme finden sich überall in unserer Gesellschaft - und damit auch in unserer Schule. Die Lösungsvorschläge sind vielfältig und teilweise widersprüchlich. Die größten Chancen für eine erfolgreiche Bekämpfung sehen viele Experten in einer langfristigen und weit in unsere gewohnten Verhaltensmuster eingreifenden Prävention. Kolleginnen und Kollegen, die sich damit befassen, müssen von den gefährdeten Schülerinnen und Schülern akzeptiert, für solche Aufgaben besonders qualifiziert und eng mit externen Beratungsstellen vernetzt sein.
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