BRIEF
Schulordnung

Haupt- und Realschule Kirchdorf mit Außenstelle Varrel
 Haus- und Schulordnung

 In der Haupt- und Realschule Kirchdorf kommen jeden Tag viele Menschen zusammen. Es entstehen Freundschaften und Konflikte.

 Wir wünschen uns für unsere Schule, dass:sich jeder wohlfühlt,

  • wir in Ruhe zusammen lernen und arbeiten können,
  • wir gerecht miteinander umgehen und
  • wir die Schwächeren achten und ihnen helfen.

 Solch ein gutes zwischenmenschliches Lernklima kann gelingen, wenn wir freundlich miteinander umgehen, aufeinander Rücksicht nehmen, uns um Gerechtigkeit bemühen, uns gegenseitig auch mit unseren Fehlern respektieren und uns in Konflikten um friedliche Lösungen bemühen.

 Dazu ist es notwendig, dass wir Vereinbarungen treffen und die Regeln einhalten, die in folgender Schulordnung aufgeschrieben sind. Darin ist nicht jede Kleinigkeit festgehalten. Vielmehr ist es wichtig, dass wir verantwortungsvoll für die Gemeinschaft mitdenken und entsprechend handeln.

 Deshalb hat die Gesamtkonferenz der Haupt- und Realschule Kirchdorf am  07.11.2006 die folgende Haus- und Schulordnung beschlossen.

 1. Miteinander Umgehen

 Jeder soll sich so verhalten, dass kein anderer verletzt, gefährdet, behindert oder belästigt wird.

1.1   Deshalb dürfen keine Messer, Waffen, Streichhölzer, Feuerzeuge, Feuerwerkskörper    
       oder andere gefährliche Gegenstände mit in die Schule gebracht werden.

1.2  Im Gebäude darf nicht gerannt oder getobt werden.

1.3  Mit Bällen wird nur auf dem Rasenteil des Schulhofes gespielt.

1.4  Das Fahren mit dem Fahrrad, mit Rollschuhen oder Inlineskates ist weder auf dem 
       Schulhof noch im Schulgebäude erlaubt.

1.5  Das Werfen mit Schneebällen (und anderen Gegenständen) ist verboten.

1.6  Die Möbel, Wände, Türen, Tafeln und andere Gegenstände, die der Schule gehören, 
       werden so schonend behandelt, dass sie nicht beschädigt oder verunreinigt werden.
       Insbesondere sind Kritzeleien sowie das Anbringen von Aufklebern verboten.

1.7  Auch die Sachen der Mitschüler/Mitschülerinnen und der Lehrer/Lehrerinnen dürfen
       nicht beschädigt, entwendet oder beschmutzt werden.

1.8  Alle angerichteten Schäden muss derjenige ersetzen, der sie verursacht hat.

 2. Regeln vor dem Unterricht

 2.1   Die Schüler/Schülerinnen und Lehrer/Lehrerinnen finden sich rechtzeitig in der
        Schule ein.

 2.2   Das erste Klingelzeichen zeigt den Schulbeginn an. Dann begeben sich alle Schüler/
        Schülerinnen in ihren Klassenraum und bereiten sich auf den Unterricht vor oder  
        stellen sich vor dem Fachraum auf, in dem sie in der ersten Stunde unterrichtet
        werden.

 3. Der Unterricht

 Niemand darf am Lernen gehindert oder in seiner Tätigkeit gestört werden.

 3.1   Wir kommen pünktlich zum Unterricht.

3.2   Wir legen unser Lernmaterial vor dem Unterricht bereit.

3.3   Wir halten uns an die in der Klasse bzw. von den Lehrern/Lehrerinnen festgelegten
        Regeln.

3.4   Wir stören unsere Mitschüler/ Mitschülerinnen nicht beim Lernen, sondern helfen
        ihnen.

3.5   Falls wir ein Handy oder Musikabspielgerät mit zur Schule nehmen, schalten wir es
        im Unterricht grundsätzlich aus und stecken es in die Tasche. Handys und Musikab-
        spielgeräte, die während der Unterrichtszeit  benutzt werden, können von der jewei-
        ligen Lehrkraft eingezogen und bei der Schulleitung abgegeben und nur von den
        Erziehungsberechtigten im Sekretariat abgeholt werden.

3.6   Wir lachen niemanden aus, wenn er etwas falsch macht.

 3.7   Vertretungsunterricht

        Alle Schüler/Schülerinnen informieren sich zum Ende der zweiten großen Pause am  
        Schwarzen Brett über den Vertretungsunterricht des nächsten Tages und bringen an
        diesem Tag das entsprechende Unterrichtsmaterial mit. Alle Schülerinnen und Schüler
        informieren sich jeweils vor der 1. Stunde am Schwarzen Brett über weiteren
        Vertretungsunterricht.

 3.8   Hausaufgaben

Hausaufgaben müssen regelmäßig, vollständig und sorgfältig angefertigt werden.  Bei mehrmaligen Versäumnissen erfolgt eine Benachrichtigung an die Erziehungsberechtigten.

        Die Schüler/Schülerinnen können verpflichtet werden außerhalb der regulären
        Unterrichtszeit versäumte Aufgaben in der Schule nachzuholen. Dies gilt auch für
        Schüler/Schülerinnen, die sich der Mitarbeit am Unterricht wiederholt verweigern. 

3.9   Fehlzeiten

        Arztbesuche am Vormittag werden nur in begründeten Fällen gestattet, wenn der
        Arzt/ die Ärztin vermerkt, dass ein Nachmittagstermin nicht möglich ist.
        Bei Erkrankungen erfolgt eine sofortige telefonische Mitteilung durch die Erziehungs-
        berechtigten, sowie unverzüglich eine schriftliche Entschuldigung nach der Genesung.

 3.10   Unterrichtsstörungen

        Schüler/Schülerinnen, die den Unterricht massiv stören, erhalten einen schriftlichen
        Tadel. Die Erziehungsberechtigten werden über das Fehlverhalten ihres Kindes
        informiert. Bei anhaltendem Störverhalten steht die Durchführung einer rechtsver-
        bindlichen Ordnungsmaßnahme an. Kriminelle Handlungen werden angezeigt.

 4. Die Pausen

 4.1   Die Fünfminutenpausen haben den Zweck, sich auf die folgende Stunde
        vorzubereiten oder den Raum zu wechseln.

4.2   Die große  Pausen sollen den Schülern und Schülerinnen frische Luft  und Bewegung  
        geben.  Deshalb  werden  die Klassenräume  verlassen  und gelüftet.   Bei schlechtem
        Wetter   können  sich  die Schüler / Schülerinnen  –  nach Entscheidung der Aufsicht
        führenden Lehrkraft ( Klingelzeichen) – in der Pausenhalle oder in dem Gang vor den
        Toiletten aufhalten.  Sonst gehen  alle  Schüler / Schülerinnen auf den Schulhof.  Die
        Toiletten und Treppenaufgänge sind keine Frühstücks- und Aufenthaltsräume.

4.3   In den Klassenräumen verbleibt nur der Klassendienst (Anschlag in der Klasse).

 5. Rauchen auf dem Schulgelände

 Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass das Rauchen auf dem Schulgelände grundsätzlich untersagt ist. Näheres regelt der „Maßnahmenkatalog bei Regelverstößen gegen das Rauchverbot“.

 6. Sonstiges

6.1    Fundgegenstände werden beim Hausmeister abgegeben.

6.2    Diebstähle  müssen sofort dem  Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin oder der Schullei-
         tung gemeldet werden.

6.3       Jacken, Mäntel,  Mützen und  Handschuhe gehören  an  die Kleiderhaken  vor  den
         Unterrichtsräumen. Wertsachen trägt man bei sich oder lässt sie besser zu Hause.

 6.4    Feueralarm

         Bei Feueralarm während des Unterrichtes begeben sich alle Schüler/ Schülerinnen
         unverzüglich gemeinsam mit den sie gerade unterrichtenden Lehrern/Lehrerinnen auf
         den vorgegebenen Fluchtwegen zum zentralen Sammelplatz.
         Bei Feueralarm während der großen Pausen gehen die Schüler und Schülerinnen
         selbständig ohne Begleitung von Lehrkräften zum Sammelplatz und stellen sich dort
         klassenweise auf.

 Beschlossen in der Gesamtkonferenz am 07.11.2006