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Haupt- und Realschule Kirchdorf mit Außenstelle Varrel Haus- und Schulordnung
In der Haupt- und Realschule Kirchdorf kommen jeden Tag viele Menschen zusammen. Es entstehen Freundschaften und Konflikte.
Wir wünschen uns für unsere Schule, dass:sich jeder wohlfühlt,
- wir in Ruhe zusammen lernen und arbeiten können,
- wir gerecht miteinander umgehen und
- wir die Schwächeren achten und ihnen helfen.
Solch ein gutes zwischenmenschliches Lernklima kann gelingen, wenn wir freundlich miteinander umgehen, aufeinander Rücksicht nehmen, uns um Gerechtigkeit bemühen, uns gegenseitig auch mit unseren Fehlern respektieren und uns in Konflikten um friedliche Lösungen bemühen.
Dazu ist es notwendig, dass wir Vereinbarungen treffen und die Regeln einhalten, die in folgender Schulordnung aufgeschrieben sind. Darin ist nicht jede Kleinigkeit festgehalten. Vielmehr ist es wichtig, dass wir verantwortungsvoll für die Gemeinschaft mitdenken und entsprechend handeln.
Deshalb hat die Gesamtkonferenz der Haupt- und Realschule Kirchdorf am 07.11.2006 die folgende Haus- und Schulordnung beschlossen.
1. Miteinander Umgehen
Jeder soll sich so verhalten, dass kein anderer verletzt, gefährdet, behindert oder belästigt wird.
1.1 Deshalb dürfen keine Messer, Waffen, Streichhölzer, Feuerzeuge, Feuerwerkskörper oder andere gefährliche Gegenstände mit in die Schule gebracht werden.
1.2 Im Gebäude darf nicht gerannt oder getobt werden.
1.3 Mit Bällen wird nur auf dem Rasenteil des Schulhofes gespielt.
1.4 Das Fahren mit dem Fahrrad, mit Rollschuhen oder Inlineskates ist weder auf dem Schulhof noch im Schulgebäude erlaubt.
1.5 Das Werfen mit Schneebällen (und anderen Gegenständen) ist verboten.
1.6 Die Möbel, Wände, Türen, Tafeln und andere Gegenstände, die der Schule gehören, werden so schonend behandelt, dass sie nicht beschädigt oder verunreinigt werden. Insbesondere sind Kritzeleien sowie das Anbringen von Aufklebern verboten.
1.7 Auch die Sachen der Mitschüler/Mitschülerinnen und der Lehrer/Lehrerinnen dürfen nicht beschädigt, entwendet oder beschmutzt werden.
1.8 Alle angerichteten Schäden muss derjenige ersetzen, der sie verursacht hat.
2. Regeln vor dem Unterricht
2.1 Die Schüler/Schülerinnen und Lehrer/Lehrerinnen finden sich rechtzeitig in der Schule ein.
2.2 Das erste Klingelzeichen zeigt den Schulbeginn an. Dann begeben sich alle Schüler/ Schülerinnen in ihren Klassenraum und bereiten sich auf den Unterricht vor oder stellen sich vor dem Fachraum auf, in dem sie in der ersten Stunde unterrichtet werden.
3. Der Unterricht
Niemand darf am Lernen gehindert oder in seiner Tätigkeit gestört werden.
3.1 Wir kommen pünktlich zum Unterricht.
3.2 Wir legen unser Lernmaterial vor dem Unterricht bereit.
3.3 Wir halten uns an die in der Klasse bzw. von den Lehrern/Lehrerinnen festgelegten Regeln.
3.4 Wir stören unsere Mitschüler/ Mitschülerinnen nicht beim Lernen, sondern helfen ihnen.
3.5 Falls wir ein Handy oder Musikabspielgerät mit zur Schule nehmen, schalten wir es im Unterricht grundsätzlich aus und stecken es in die Tasche. Handys und Musikab- spielgeräte, die während der Unterrichtszeit benutzt werden, können von der jewei- ligen Lehrkraft eingezogen und bei der Schulleitung abgegeben und nur von den Erziehungsberechtigten im Sekretariat abgeholt werden.
3.6 Wir lachen niemanden aus, wenn er etwas falsch macht.
3.7 Vertretungsunterricht
Alle Schüler/Schülerinnen informieren sich zum Ende der zweiten großen Pause am Schwarzen Brett über den Vertretungsunterricht des nächsten Tages und bringen an diesem Tag das entsprechende Unterrichtsmaterial mit. Alle Schülerinnen und Schüler informieren sich jeweils vor der 1. Stunde am Schwarzen Brett über weiteren Vertretungsunterricht.
3.8 Hausaufgaben
Hausaufgaben müssen regelmäßig, vollständig und sorgfältig angefertigt werden. Bei mehrmaligen Versäumnissen erfolgt eine Benachrichtigung an die Erziehungsberechtigten.
Die Schüler/Schülerinnen können verpflichtet werden außerhalb der regulären Unterrichtszeit versäumte Aufgaben in der Schule nachzuholen. Dies gilt auch für Schüler/Schülerinnen, die sich der Mitarbeit am Unterricht wiederholt verweigern.
3.9 Fehlzeiten
Arztbesuche am Vormittag werden nur in begründeten Fällen gestattet, wenn der Arzt/ die Ärztin vermerkt, dass ein Nachmittagstermin nicht möglich ist. Bei Erkrankungen erfolgt eine sofortige telefonische Mitteilung durch die Erziehungs- berechtigten, sowie unverzüglich eine schriftliche Entschuldigung nach der Genesung.
3.10 Unterrichtsstörungen
Schüler/Schülerinnen, die den Unterricht massiv stören, erhalten einen schriftlichen Tadel. Die Erziehungsberechtigten werden über das Fehlverhalten ihres Kindes informiert. Bei anhaltendem Störverhalten steht die Durchführung einer rechtsver- bindlichen Ordnungsmaßnahme an. Kriminelle Handlungen werden angezeigt.
4. Die Pausen
4.1 Die Fünfminutenpausen haben den Zweck, sich auf die folgende Stunde vorzubereiten oder den Raum zu wechseln.
4.2 Die große Pausen sollen den Schülern und Schülerinnen frische Luft und Bewegung geben. Deshalb werden die Klassenräume verlassen und gelüftet. Bei schlechtem Wetter können sich die Schüler / Schülerinnen – nach Entscheidung der Aufsicht führenden Lehrkraft ( Klingelzeichen) – in der Pausenhalle oder in dem Gang vor den Toiletten aufhalten. Sonst gehen alle Schüler / Schülerinnen auf den Schulhof. Die Toiletten und Treppenaufgänge sind keine Frühstücks- und Aufenthaltsräume.
4.3 In den Klassenräumen verbleibt nur der Klassendienst (Anschlag in der Klasse).
5. Rauchen auf dem Schulgelände
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass das Rauchen auf dem Schulgelände grundsätzlich untersagt ist. Näheres regelt der „Maßnahmenkatalog bei Regelverstößen gegen das Rauchverbot“.
6. Sonstiges
6.1 Fundgegenstände werden beim Hausmeister abgegeben.
6.2 Diebstähle müssen sofort dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin oder der Schullei- tung gemeldet werden.
6.3 Jacken, Mäntel, Mützen und Handschuhe gehören an die Kleiderhaken vor den Unterrichtsräumen. Wertsachen trägt man bei sich oder lässt sie besser zu Hause.
6.4 Feueralarm
Bei Feueralarm während des Unterrichtes begeben sich alle Schüler/ Schülerinnen unverzüglich gemeinsam mit den sie gerade unterrichtenden Lehrern/Lehrerinnen auf den vorgegebenen Fluchtwegen zum zentralen Sammelplatz. Bei Feueralarm während der großen Pausen gehen die Schüler und Schülerinnen selbständig ohne Begleitung von Lehrkräften zum Sammelplatz und stellen sich dort klassenweise auf.
Beschlossen in der Gesamtkonferenz am 07.11.2006
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